Luftfahrtbundesamt (Foto: Igge).
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Luftfahrt-Bundesamt: Verkehrsministerium greift nach Whistleblower-Hinweis zur Stabilisierung der Flugmedizin ein

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Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sieht sich nach einem internen Hinweis einer ehemaligen Mitarbeiterin mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert, die primär das Referat L6 für Flugmedizin betreffen. Diese Abteilung ist für die flugmedizinischen Beurteilungen von Piloten und damit unmittelbar für deren Berufsausübung zuständig. Die Vorwürfe, die von Pilotenkreisen seit Längerem erhoben werden, reichen von der Verschleppung von Verweisungssachen bis hin zur Missachtung klarer juristischer Vorgaben bei Entscheidungen über die Flugtauglichkeit.

Nach einer initialen Verteidigungshaltung des LBA sah sich das Bundesverkehrsministerium (BMVI) als Rechts- und Fachaufsicht zum Handeln gezwungen. Das Ministerium hat die Vorwürfe, die eine ehemalige Juristin des LBA erhob, geprüft und daraufhin ein umfassendes Maßnahmenbündel zur Stabilisierung der Arbeitsprozesse und zur Verbesserung der Kommunikation im LBA koordiniert.

Die Causa L6 hat in der Luftfahrtgemeinschaft, insbesondere unter Berufs- und Privatpiloten, große Beunruhigung ausgelöst. An den Entscheidungen des Referats hängt in vielen Fällen die Existenz der Betroffenen. Die nun ergriffenen Maßnahmen des Ministeriums signalisieren, dass die stichprobenartige Prüfung der Vorgänge im LBA einen dringenden Handlungsbedarf ergeben hat.


Kern der Vorwürfe: Die Maxime „Im Zweifel untauglich“

Das Referat L6 des Luftfahrt-Bundesamtes ist eine zentrale Stelle für die Gewährleistung der Flugsicherheit in Deutschland. Hier werden medizinische Sachverständige und Juristen tätig, um auf Basis der europäischen und nationalen Regularien (insbesondere EASA Part-MED) über die Tauglichkeit von Piloten zu entscheiden. Die Kritik an der Arbeitsweise von L6 konzentriert sich auf zwei Hauptpunkte:

  1. Verfahrensverschleppung: Der Vorwurf, dass medizinische Verweisungssachen – also komplexe Fälle, die von zugelassenen Fliegerärzten zur finalen Entscheidung an das LBA verwiesen werden – unnötig in die Länge gezogen werden. Solche Verzögerungen können für Piloten, deren Fluglizenzen temporär oder endgültig ruhen, gravierende berufliche und finanzielle Folgen haben.
  2. Rechtsmissachtung: Die schärfsten Anschuldigungen entzündeten sich an der Behauptung, medizinische Sachverständige im L6 würden sich nicht nur über geltendes Verfahrensrecht hinwegsetzen, sondern auch „klare gerichtliche Vorgaben“ missachten. Die Darstellung der aus dem Dienst ausgeschiedenen Juristin legt nahe, dass im L6 die ungeschriebene Regel „Im Zweifel untauglich“ dominierte, was zu einer systematischen Benachteiligung der betroffenen Piloten führen würde.

Diese Vorwürfe, erhoben von einer Insiderin, die den Eindruck mit eigenen Erfahrungen aus dem Abteilungsinneren gestützt hatte, trafen in der Pilotengemeinschaft auf breite Resonanz. Zahlreiche Berufs- und Privatpiloten hatten bereits in der Vergangenheit ihre Erfahrungen mit langwierigen, intransparenten oder ihrer Ansicht nach unverhältnismäßig strengen Entscheidungen geteilt.


Reaktion der Aufsichtsbehörde und Intervention des BMVI

Das Luftfahrt-Bundesamt selbst reagierte zunächst defensiv. Die Amtsleitung des LBA wies die Vorwürfe in einer ersten Stellungnahme als „Unterstellungen“ zurück und stellte sich demonstrativ vor die Arbeit von Referat L6. Diese Haltung änderte sich jedoch, als das Bundesverkehrsministerium (BMVI) als übergeordnete Fach- und Rechtsaufsicht auf den Plan trat.

Das Ministerium forderte die interne Aktenprüfung ein. Ein erster Schritt war die Anforderung von sechs spezifischen Fallakten aus dem LBA. Obwohl das Ministerium betonte, dass dieser Vorgang lediglich einen „stichprobenhaften Eindruck“ vermitteln sollte, reichte dieser Eindruck augenscheinlich aus, um ein Tätigwerden zu rechtfertigen. Die Einsichtnahme in die Akten diente dazu, die Behauptungen über die Verfahrensweise und die Einhaltung juristischer Standards in flugmedizinischen Verweisungssachen zu verifizieren oder zu widerlegen. Die Tatsache, dass das Ministerium unmittelbar nach der Prüfung ein Maßnahmenbündel veranlasste, deutet darauf hin, dass die Stabilität und Korrektheit der Arbeitsprozesse im Referat L6 als nicht ausreichend oder verbesserungswürdig eingestuft wurden.


Das Maßnahmenbündel zur Stabilisierung

Das Bundesverkehrsministerium hat die Details und den genauen Umfang der koordinierten Maßnahmen nicht öffentlich bekannt gegeben, teilte jedoch mit, dass diese darauf abzielen, die „Sicherstellung und Stabilisierung der Arbeitsprozesse“ zu verbessern. Die Intervention des Ministeriums ist damit auf die Wiederherstellung rechtskonformer und effizienter Abläufe im Herzen der deutschen Luftfahrtaufsicht gerichtet.

Eine der explizit genannten Maßnahmen konzentriert sich auf die Kommunikation. Das Ministerium kündigte an, dass eine Maßnahme auf eine „Verbesserung der Kommunikation zwischen LBA und den von ihm anerkannten Fliegerärzten“ abzielt. Diese Verbesserung ist ein kritischer Punkt. Die zugelassenen Fliegerärzte (Aero Medical Examiners, AMEs) sind die erste Instanz bei der Begutachtung von Piloten und bilden die Schnittstelle zwischen der Luftfahrtbehörde und den Lizenzinhabern. Eine klare, transparente und rechtskonforme Kommunikation zwischen dem LBA und den AMEs ist essenziell für eine einheitliche und verlässliche Anwendung der medizinischen Standards. Unklare oder verzögerte Kommunikation kann zu Inkonsistenzen in der Anwendung der Richtlinien führen und die ohnehin schon komplexe Bearbeitung von Verweisungssachen zusätzlich erschweren.

Experten im Bereich der Luftfahrtregulierung weisen darauf hin, dass die europäischen Vorschriften (EASA Part-MED) einen hohen Grad an Harmonisierung erfordern. Nationale Behörden wie das LBA sind verpflichtet, diese harmonisierten Standards umzusetzen. Bei der Anwendung von Ermessensspielräumen müssen sie jedoch die Verfahrensrechte der Betroffenen stets gewährleisten. Die Vorwürfe legen nahe, dass es hier zu gravierenden Abweichungen gekommen sein könnte, was die Notwendigkeit einer ministeriellen Intervention erklärt.


Ausblick und Bedeutung für die Luftfahrt

Die Intervention des Bundesverkehrsministeriums markiert einen Wendepunkt in der kritisierten Arbeitsweise des LBA-Referats L6. Die Maßnahmen, die möglicherweise organisatorische Änderungen, eine Verstärkung der juristischen Schulung oder eine Überarbeitung der internen Verfahren zur Entscheidungsfindung umfassen könnten, sind nicht nur für die betroffenen Piloten von Bedeutung. Sie sind auch ein Signal an die gesamte Luftfahrtbranche, dass die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Transparenz bei Entscheidungen, die über die berufliche Zukunft von Menschen entscheiden, oberste Priorität haben. Die Flugsicherheit hängt von klaren und verlässlichen Entscheidungsprozessen ab. Die Stabilisierung der Prozesse im LBA ist somit ein direkter Beitrag zur Funktionsfähigkeit des deutschen Luftverkehrssystems. Die weitere Umsetzung und die spürbaren Verbesserungen in der Bearbeitung von flugmedizinischen Verweisungssachen werden nun mit großer Aufmerksamkeit von der Pilotengemeinschaft verfolgt werden.

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