Airbus A321 (Foto: Jan Gruber).
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Lufthansa: Außerplanmäßige Zwischenlandung nach Zwischenfall mit Powerbank

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Ein Flug der Deutschen Lufthansa von Frankfurt am Main nach Lissabon ist am Samstag, 26. September 2026, durch ein thermisches Ereignis in der Passagierkabine unterbrochen worden. Auslöser für den Flugabbruch war eine entflammte Powerbank im Handgepäck eines Fluggastes an Bord des Airbus A321.

Die Besatzung reagierte umgehend auf die Rauchentwicklung und konnte den tragbaren Energiespeicher mithilfe von Spezialausrüstung sichern, bevor das Flugzeug sicher auf dem Flughafen Lyon-Saint Exupéry landete. Die 198 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder blieben unverletzt und wurden für die Zwischenübernachtung in Hotels untergebracht, bevor sie am Folgetag ihre Reise nach Portugal fortsetzen konnten. Der Vorfall rückt die Risiken von Lithium-Ionen-Akkumulatoren im Luftverkehr sowie die diesbezüglichen Sicherheitsvorschriften der Fluggesellschaften erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

Verlauf des Flugs LH1170 und Eingreifen der Flugbegleiter

Flug LH1170 befand sich am Samstagnachmittag auf dem regulären Linienflug von Frankfurt am Main zum Zielort Lissabon, als sich der Vorfall im Reiseflug ereignete. Nach Angaben der Fluggesellschaft bemerkte das Kabinenpersonal eine Rauchentwicklung, die auf das Überhitzen und Entzünden eines mobilen Zusatzakkus zurückzuführen war. Das Personal wandte die für solche Notfälle vorgesehenen Standardverfahren an: Das brennende beziehungsweise stark rauchende Gerät wurde in einem speziellen feuerfesten Schutzbehälter isoliert und gelöscht. Dieser Schutzbehälter ist dafür konstruiert, extremen Temperaturen und Gasentwicklungen bei Schäden an Lithium-Akkus standzuhalten.

Die Flugkapitänin und der Erste Offizier entschieden sich in Absprache mit der Flugbetriebsleitung für eine sofortige Ausweichlandung im französischen Lyon. Die Landung erfolgte ohne weitere Komplikationen auf dem Flughafen Lyon-Saint Exupéry. Nach dem Aufsetzen übernahmen lokale Einsatzkräfte und Techniker die Überprüfung der Maschine. Da ein unmittelbarer Weiterflug am selben Abend logistisch nicht umsetzbar war, veranlasste die Lufthansa die Unterbringung der Fluggäste in umliegenden Hotels. Am Sonntag, 27. September 2026, wurden die Passagiere mit einem Ersatzflugzeug nach Lissabon befördert.

Sicherheitsbestimmungen für Lithium-Ionen-Akkus und Powerbanks im Luftverkehr

Der Zwischenfall verdeutlicht die betrieblichen Risiken, die von mobilen Energiespeichern im zivilen Luftverkehr ausgehen. Bei Beschädigungen, Kurzschlüssen oder Herstellungsfehlern von Lithium-Ionen-Zellen kann es zu einem Phänomen kommen, das in der Fachwelt als thermisches Durchgehen (Thermal Runaway) bezeichnet wird. Dabei erhitzt sich die Zelle unkontrolliert, setzt brennbare Gase frei und kann zu offenen Flammen führen. Aus diesem Grund gelten im internationalen Luftverkehr strikte Transportbestimmungen auf Basis der Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der International Air Transport Association (IATA).

Akkumulatoren und E-Zigaretten dürfen von Passagieren grundsätzlich nicht im Aufgabegepäck mitgeführt werden, da ein Entstehungsbrand im Frachtraum während des Fluges von der Besatzung nicht direkt bekämpft werden kann. Stattdessen müssen diese Gegenstände im Handgepäck transportiert werden. Die Lufthansa-Gruppe hat ihre Bestimmungen für die Mitnahme von Powerbanks im Laufe des Jahres 2026 weiter präzisiert. Das Aufladen von Endgeräten über mitgeführte Powerbanks sowie die aktive Nutzung dieser Zusatzakkus während des gesamten Fluges sind an Bord untersagt, ausgenommen sind lediglich zertifizierte medizinische Geräte.

Aufbewahrungsvorschriften in der Flugzeugkabine und Präventionsmaßnahmen

Über das Nutzungsverbot hinaus bestehen genaue Regeln bezüglich des Aufbewahrungsortes von Akkumulatoren im Passagierraum. Bei der Lufthansa und weiteren Gesellschaften des Konzerns dürfen Powerbanks im Handgepäck nicht in den geschlossenen Gepäckfächern oberhalb der Sitzreihen verstaut werden. Der Grund dafür liegt in der Früherkennung: Tritt ein Defekt an einem Akku innerhalb eines geschlossenen Gepäckfachs auf, wird die Rauchentwicklung oft erst verzögert wahrgenommen, was die Brandbekämpfung erschwert.

Aus diesem Grund schreiben die Beförderungsbedingungen vor, dass tragbare Zusatzakkus ausschließlich in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz mitzuführen sind. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Passagiere oder Kabinenpersonal eine eventuelle Hitze- oder Rauchentwicklung sofort bemerken und umgehend Eingreifmaßnahmen einleiten können. Der aktuelle Vorfall auf dem Flug nach Lissabon zeigt, dass die etablierten Sicherheitsprotokolle der Besatzung eine Eskalation der Situation verhindern konnten, unterstreicht jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit konsequenter Einhaltung der Kabinenregeln durch die Passagiere.

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