Foto: Lufthansa Group.
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Lufthansa bieten sich Schnäppchen an, aber noch darf man nicht

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Lufthansa will die milliardenschwere Staatshilfe, die im Vorjahr gewährt wurde, so rasch wie möglich zurückzahlen bzw. auf Anleihen, die auf dem freien Kapitalmarkt aufgenommen werden, umschulden. Mit einem Teil der Summe hat man es bereits genau so gemacht. Dahinter steckt aber nicht unbedingt „Bürgerpflicht“, sondern eher, dass man einige Auflagen loswerden will.

Unter anderem wurde Lufthansa untersagt, dass andere Airlines aufgekauft werden dürfen. Für das Management dürfte finanziell schmerzhaft sein, dass für die Dauer des Staatskredits keine Boni ausgezahlt werden dürfen. Durchaus ärgerlich ist für Lufthansa, dass derzeit einige Mitbewerber zu sehr günstigen Preisen erhältlich wären.

Vor der Corona-Pandemie hatte der Kranich unter anderem auf SAS und TAP ein Auge geworfen und gleichzeitig versuchte die italienische Regierung die angeschlagene Alitalia regelrecht wie Sauerbier anzubieten. Letztlich ist die Liste der Fluggesellschaften, die auf eine Übernahme durch Lufthansa hoffen dann doch wesentlich länger als das tatsächliche Interesse des Kranichs.

Laut Econews soll nun die Regierung von Portugal eine „strategische Minderheitsbeteiligung“ an TAP Air Portugal anbieten. Aufgrund des Umstands, dass das portugiesische Star-Alliance-Mitglied schon vor der Corona-Pandemie viele Probleme hatte und die Krise diese noch weiter verschärft hat, hofft man seitens des Mehrheitseigentümers (Staat Portugal) wohl er auf eine Art Rettungsanker. Vor Corona gab es bereits Gespräche, jedoch sind diese damals in keiner Beteiligung gemündet.

Unabhängig vom aktuellen Status der Wünsche von Regierungen und der Interessen und Möglichkeiten des Lufthansa-Vorstands müsste zuvor das Staatsgeld zurückbezahlt werden. Auf Eurowings Discover ist das Übernahmeverbot übrigens nicht anwendbar, denn es handelt sich um eine konzerneigene Neugründung, die vormals unter dem Namen Ocean bekannt war. In den von der EU-Kommission bewilligten Verträgen ist kein Verbot für die Gründung neuer Töchter festgehalten.

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