Boeing 787-9 (Foto: Lufthansa).
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Lufthansa-Flugbetrieb durch 48-stündigen Pilotenstreik massiv beeinträchtigt

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Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hat die rund 5.000 Piloten der Lufthansa, der Lufthansa Cargo sowie der Tochtergesellschaft Lufthansa CityLine zu einem zweitägigen Streik aufgerufen. Der Arbeitskampf beginnt am Donnerstag, den 12. März 2026, um 00:01 Uhr und endet am Freitag, den 13. März 2026, um 23:59 Uhr.

Hintergrund der Eskalation ist der seit Monaten schwelende Tarifkonflikt um die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Von den Streikmaßnahmen ausgenommen sind lediglich Verbindungen in den Nahen Osten, die aus geopolitischen Sicherheitserwägungen heraus bedient werden sollen. Die Fluggesellschaft rechnet mit dem Ausfall von mehr als der Hälfte ihres geplanten Flugprogramms, was zehntausende Passagiere an den Drehkreuzen Frankfurt und München trifft.

Branchenanalysen und aktuelle Meldungen verdeutlichen, dass dieser Ausstand die operative Stabilität des Konzerns erheblich belastet. Bereits bei einem Warnstreik im Februar wurden über 800 Flüge gestrichen. Die Lufthansa versucht, durch einen Sonderflugplan und den Einsatz von Partner-Airlines sowie nicht bestreikten Konzerntöchtern wie Lufthansa City Airlines einen Rumpfbetrieb aufrechtzuerhalten. Fluggäste wurden dazu aufgerufen, ihre Kontaktdaten zu aktualisieren, um über kurzfristige Änderungen via App oder E-Mail informiert zu werden. Für Inlandsreisen bietet das Unternehmen verstärkt die Umwandlung von Flugtickets in Bahngutscheine an, um die Kapazitäten auf den Schienenwegen der Deutschen Bahn zu nutzen.

In Bezug auf Entschädigungsansprüche weisen Rechtsexperten auf die geltende EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) hin. Da der Streik des eigenen Personals laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keinen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellt, haben betroffene Passagiere bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro. Zusätzlich ist die Airline verpflichtet, ab einer zweistündigen Wartezeit Versorgungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls Hotelübernachtungen bereitzustellen. Sollte Lufthansa keine zeitnahe Ersatzbeförderung innerhalb einer Frist von drei Stunden anbieten, können Reisende unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig Alternativen buchen und die Kosten später geltend machen.

Die wirtschaftlichen Folgen für den Lufthansa-Konzern sind erheblich, da neben den direkten Einnahmeausfällen auch hohe Entschädigungssummen drohen. Die Gewerkschaft betont jedoch, dass die Forderungen nach einer zukunftssicheren Rentenregelung angesichts der hohen Belastungen im Cockpit unerlässlich seien. Während die Fronten zwischen den Tarifparteien verhärtet bleiben, wird der Fokus der kommenden Tage auf der Bewältigung des Passagieraufkommens liegen. Die Flughafengesellschaften in Frankfurt und München bereiten sich auf überfüllte Terminals vor und haben zusätzliches Personal im Kundenservice mobilisiert, um die Auswirkungen der Streikmaßnahmen am Boden abzufedern.

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