Die Lufthansa Group steht erneut im Zentrum eines rechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Streits, nachdem die Europäische Kommission im Januar 2025 eine vorläufige Entscheidung getroffen hat, die die Rückgewährung des Zugangs für Condor zum Feeder-Verkehr am Frankfurter Flughafen fordert. Dies würde dem leisure-orientierten Anbieter ermöglichen, wieder auf eine zentrale Verknüpfung der Lufthansa-Verbindungen zuzugreifen – ein Schritt, den die Lufthansa Group als rechtlich unbegründet und überraschend zurückweist.
Der Konflikt zwischen der Lufthansa und der Europäischen Kommission rührt von einer langjährigen vertraglichen Vereinbarung, dem sogenannten Special Prorate Agreement (SPA), her. Dieses Abkommen ermöglichte es Condor, als ehemaliges Tochterunternehmen der Lufthansa, auf die Feeder-Flüge des Konzerns zuzugreifen, die eine essentielle Verbindung zwischen Frankfurt und internationalen Langstreckenflügen darstellten. Im Dezember 2024 kündigte Lufthansa das SPA mit Condor jedoch auf, gestützt auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH). Die Entscheidung des BGH bestätigte eine vorherige Feststellung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, das zugunsten von Lufthansa entschieden hatte und darauf hinwies, dass die Wettbewerbsbehörden das Verfahren nicht immer unparteiisch geführt hätten.
Lufthansa verteidigte die Entscheidung, das SPA zu beenden, mit dem Argument, dass der Markt genügend Alternativen biete. In einer Erklärung erläuterte die Airline, dass Condor mittlerweile eigene Verbindungen, etwa nach Rom, Mailand und Prag, sowie Verbindungen innerhalb Deutschlands, beispielsweise nach Berlin und Hamburg, anbiete. Diese Strecken seien als direkte Alternativen zu den Lufthansa-Verbindungen zu betrachten, was Condors Behauptung, es gebe keine wettbewerbsfähigen Alternativen zum Feeder-Verkehr, infrage stelle.
Die Position der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hingegen, die für die Aufsicht über den Wettbewerb in der EU zuständig ist, sieht die Situation anders und hat im Januar 2025 ein ergänzendes Statement of Objections an Lufthansa gesendet. Darin fordert sie, dass der Zugang von Condor zu den Feeder-Verkehrsflügen in Frankfurt wiederhergestellt wird. Die Kommission stützte ihre Entscheidung auf Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsverzerrung, die entstehen könnte, wenn Condor die Verknüpfung zu den transatlantischen Flügen von Lufthansa verliert. Insbesondere befürchtet die EU, dass dies den Wettbewerb auf der wichtigen Route zwischen Frankfurt und New York negativ beeinflussen könnte. Diese Strecke wird von der Lufthansa zusammen mit ihren Partnern Air Canada und United Airlines im Rahmen der sogenannten A++-Vereinbarung betrieben, einem strategischen Joint Venture, das die Marktverhältnisse auf den transatlantischen Flügen maßgeblich prägt.
Die Kommission argumentierte, dass ohne den Zugang zu den Feeder-Flügen Condor Gefahr laufe, Marktanteile auf der transatlantischen Strecke zu verlieren, was nicht nur Condor, sondern auch die Konkurrenz zwischen den Anbietern beeinträchtigen könnte. Insbesondere betonte die Kommission, dass Wettbewerber wie Delta Air Lines und Singapore Airlines ebenfalls auf der Strecke Frankfurt-New York operieren und somit der Markt prinzipiell offen sei. Dennoch bleibt die Bedenken der Kommission bestehen, dass die Entscheidung von Lufthansa, das SPA zu kündigen, die Wettbewerbsbedingungen langfristig verschlechtern könnte.
Die Reaktion von Lufthansa
Lufthansa reagierte auf die Entscheidung der Europäischen Kommission mit deutlicher Kritik. In einer Stellungnahme betonte die Fluggesellschaft, dass es weder eine sachliche noch eine rechtliche Grundlage für die Forderung der Kommission gebe. Das Unternehmen verwies auf die bereits getroffenen Gerichtsurteile, die den Kurs der Lufthansa Group bestätigten und eine mangelnde Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden im Verfahren monierten. Das Unternehmen sieht sich durch diese Entscheidung in einer schwierigen Lage, da es bereits seit 2020 versucht, das SPA zu beenden, und nun erneut mit den Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission konfrontiert ist.
Die Lufthansa argumentiert, dass der Markt für den Flugverkehr nach Frankfurt – insbesondere auf den Verbindungen nach Nordamerika – gut funktioniere und dass Condor durchaus in der Lage sei, alternative Verbindungen anzubieten. So habe Condor nicht nur neue Strecken innerhalb Europas eingeführt, sondern biete auch Verbindungen zu weiteren deutschen Städten an. Zudem könne der Bahnverkehr als zusätzliche Verbindungsmöglichkeit in Betracht gezogen werden, was die Behauptung von Condor, dass es keine alternativen Zubringerflüge gebe, relativiere.
Die deutsche Airline verwies zudem auf die von der Kommission nicht beachteten juristischen Entscheidungen, die zu ihren Gunsten ausgefallen sind, und kritisierte, dass die Kommission ihre Überlegungen nicht in einem objektiven Rahmen durchgeführt habe. Lufthansa bleibt daher dabei, dass die Europäische Kommission ihre Forderung zurücknehmen sollte, da keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestünden.
Condors Perspektive und zukünftige Entwicklungen
Condor selbst begrüßte die Entscheidung der Europäischen Kommission und die dazugehörige rechtliche Einschätzung, die den Zugang zu den Lufthansa-Feeder-Flügen zurückfordern könnte. Das Unternehmen, das nach seiner Abspaltung von Lufthansa im Jahr 2019 wieder verstärkt in den Markt drängt, könnte von der Rückkehr zum SPA profitieren, da es dadurch wieder direkten Zugang zu einem wichtigen Netzwerk von Langstreckenflügen bekäme. Dies würde insbesondere für die Konkurrenz auf Langstreckenverbindungen von Frankfurt in Richtung Nordamerika von Bedeutung sein.
Der Ausgang des Verfahrens könnte erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Wettbewerbssituation in der europäischen Luftfahrtindustrie haben. Sollte die EU-Kommission ihre Entscheidung durchsetzen, könnte dies nicht nur für Lufthansa, sondern auch für andere große Fluggesellschaften ein Signal setzen, wie wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen in einer zunehmend globalisierten Luftfahrtbranche gestaltet werden könnten.
Ein Kampf um den Wettbewerb im europäischen Luftverkehr
Die Auseinandersetzungen zwischen Lufthansa und der Europäischen Kommission zeigen einmal mehr, wie komplex und hart umkämpft der europäische Luftverkehrsmarkt ist. Der Zugang zu Feeder-Verkehrsflügen in wichtigen Drehkreuzen wie Frankfurt spielt eine zentrale Rolle im Wettbewerb zwischen den großen Fluggesellschaften und ihren Partnern. Lufthansa sieht sich durch die Entscheidung der Kommission in einer misslichen Lage, während Condor und andere Konkurrenten den Ausgang des Verfahrens gespannt verfolgen.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, die es Condor ermöglichen soll, den Zugang zu Lufthansa-Feeder-Flügen zurückzuerlangen, hat das Potenzial, weitreichende Auswirkungen auf den Luftverkehr in Europa zu haben. Der Fall bleibt ein weiteres Beispiel für die komplexen rechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen, die die Luftfahrtindustrie in der EU heute prägen.