Powerbank (Foto: Reka Sarudi/Unsplash).
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Lufthansa Group vereinheitlicht Sicherheitsregeln für Powerbanks an Bord

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Die Lufthansa Group führte zum 15. Jänner 2026 neue, konzernübergreifende Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme und Nutzung von mobilen Stromspeichern ein. Die Regelung gilt für alle rund 850 Flugzeuge der Gruppe und ersetzt die bisher unterschiedlichen Standards der einzelnen Tochtergesellschaften. Kernpunkt der neuen Vorschriften ist ein striktes Nutzungsverbot: Das Laden von elektronischen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets mittels Powerbank ist während des gesamten Fluges untersagt. Fluggäste dürfen maximal zwei Powerbanks mit einer Leistung von jeweils bis zu 100 Wattstunden (Wh) im Handgepäck mitführen. Für Geräte zwischen 100 und 160 Wh ist eine vorherige Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft zwingend erforderlich.

Hintergrund dieser Verschärfung sind wiederholte Zwischenfälle durch thermisches Durchgehen von Lithium-Ionen-Akkus. Besonders der Brand eines Airbus A321 der Air Busan im Januar 2025, bei dem das Flugzeug auf einem südkoreanischen Rollfeld vollständig ausbrannte, gilt in der Branche als Auslöser für eine Neubewertung der Risiken. Die neuen Richtlinien der Lufthansa orientieren sich an Empfehlungen der internationalen Organisationen IATA, ICAO, EASA und FAA. Um im Falle einer Selbstentzündung einen schnellen Zugriff zu ermöglichen, müssen Powerbanks künftig entweder am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz verstaut werden. Eine Lagerung in den Gepäckfächern über den Sitzen ist ausdrücklich untersagt, da Brände dort oft zu spät bemerkt werden.

Zusätzliche Recherchen zeigen, dass der Transport im aufgegebenen Frachtgepäck aufgrund der unkontrollierbaren Brandgefahr weiterhin strikt verboten bleibt. Das Verbot des Ladens während des Fluges erstreckt sich auch auf E-Zigaretten und das Wiederaufladen der Powerbanks selbst über die bordeigenen USB-Anschlüsse oder Steckdosen. Einzige Ausnahme in diesem Sicherheitskonzept bilden zertifizierte medizinische Geräte, die bei Bedarf auch während des Fluges nachgeladen werden dürfen. Die Crew-Mitglieder der Lufthansa Group wurden im Vorfeld der Umstellung speziell darauf geschult, die Einhaltung der neuen Zonen-Regelung für Akkus in der Kabine zu überwachen und im Notfall mit speziellen Brandschutz-Verpackungen einzugreifen.

Luftfahrtexperten werten diesen Schritt als notwendige Konsequenz aus der steigenden Zahl leistungsstarker Akkus in Passagierkabinen. Während die Energiedichte der Speicher stetig wächst, bleibt die Anfälligkeit für Kurzschlüsse bei mechanischer Beschädigung oder Überhitzung bestehen. Durch die klare Limitierung auf zwei Geräte pro Person und die definierte Leistungsgrenze will die Lufthansa Group das Gefahrenpotenzial minimieren, ohne den Reisekomfort durch die Mitnahme elektronischer Geräte vollständig einzuschränken. Die einheitlichen Regeln sollen zudem die Kommunikation mit den Fluggästen beim Check-in und Boarding vereinfachen, um Missverständnisse über erlaubte Kapazitäten zu vermeiden.

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