Für den Flughafen Frankfurt-Hahn war das Urteil des Gerichts der Europäischen Union mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Schock: Die Vorstufe des EuGH kippte die Genehmigung einer Verlustabdeckung für den Zeitraum von 2017 bis 2021. Es geht um rund 25,3 Millionen Euro, die der Regionalflughafen zurückbezahlen muss, falls das Urteil rechtskräftig wird.
Lufthansa hatte gegen die Genehmigung der EU-Kommission geklagt und obsiegte in erster Instanz. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der deutsche Staat dieser Fluggesellschaft im Vorjahr mit bis zu neun Milliarden Euro unter die Flügel gegriffen hat und unter anderem Condor und Ryanair dagegen Klagen vor dem Gericht der Europäischen Union eingebracht haben. Die zuerst genannte Fluggesellschaft hat mehrmals staatlich besicherte Kredite bekommen.
Das Urteil des EU-Gerichts enthält als Begründung unter anderem, dass die EU-Kommission die Einzugsgebiete von Hahn und Frankfurt/Main nicht ausreichend geprüft habe. Auch habe man sich nicht ausreichend mit den Geschäftsmodellen befasst. Die Kommission kann nun das Rechtsmittel der Berufung an den Europäischen Gerichtshof ergreifen. Daher bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.