Die Deutsche Lufthansa AG bereitet rechtliche Schritte vor, um in der Vergangenheit gezahlte US-Zölle zurückzufordern. Finanzvorstand Till Streichert bestätigte am Rande einer Finanzkonferenz, dass das Unternehmen jede Gelegenheit nutzen werde, um die entsprechenden Beträge vom US-Finanzministerium zurückzuerlangen. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA vom 20. Februar 2026.
Das Gericht erklärte die unter der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump verhängten Sonderzölle auf europäische Waren für rechtswidrig. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit einer Überschreitung der exekutiven Befugnisse des Präsidenten bei der Anwendung von Sektion 232 des Handelsausweitungsgesetzes, die nationale Sicherheitsinteressen als Begründung für Handelsbarrieren vorsieht.
Seit der Urteilsverkündung hat eine Klagewelle eingesetzt, an der sich Schätzungen zufolge bereits über 500 internationale Unternehmen beteiligen. Für die Lufthansa Group geht es dabei insbesondere um Zölle, die auf importierte Flugzeugbauteile sowie technische Komponenten für die Wartungssparte Lufthansa Technik erhoben wurden. Diese Sonderabgaben hatten über Jahre die Betriebskosten im Transatlantikverkehr und bei der Instandhaltung von Triebwerken in US-Standorten belastet. Experten gehen davon aus, dass die Erstattungsansprüche der betroffenen Industriezweige insgesamt einen zweistelligen Milliardenbetrag erreichen könnten, wobei die Lufthansa einen signifikanten Anteil für sich beansprucht, um die Bilanz des laufenden Geschäftsjahres zu entlasten.
Die juristische Auseinandersetzung konzentriert sich nun auf die Verjährungsfristen und die genaue Definition der erstattungsfähigen Warenkategorien. Während das US-Handelsministerium versucht, die Rückzahlungen durch administrative Hürden zu begrenzen, verweisen die Anwälte der betroffenen Unternehmen auf die völkerrechtliche Unzulässigkeit der damaligen Maßnahmen. Die Lufthansa betont in diesem Zusammenhang, dass eine Rückerstattung nicht nur eine finanzielle Korrektur darstelle, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber US-amerikanischen Fluggesellschaften stärken würde, die von diesen Zöllen nicht in gleichem Maße betroffen waren. Finanzvorstand Streichert signalisierte, dass man eng mit europäischen Wirtschaftsverbänden kooperiere, um den Druck auf die US-Zollbehörden zu erhöhen.
Branchenanalysten bewerten das Vorgehen der Lufthansa als notwendigen Schritt zur Kapitalsicherung in einem volatilen Marktumfeld. Sollten die Rückforderungen erfolgreich sein, könnten die außerordentlichen Erträge dazu genutzt werden, die laufende Flottenmodernisierung voranzutreiben oder Schulden aus der Zeit der Pandemie schneller abzubauen. Da die US-Regierung unter der aktuellen Administration die Entscheidung des Gerichts offiziell anerkennen muss, bleibt der zeitliche Rahmen für die tatsächlichen Auszahlungen jedoch noch ungewiss. Dennoch stellt das Urteil einen historischen Wendepunkt in den transatlantischen Handelsbeziehungen dar und beendet eine jahrelange Phase der juristischen Unsicherheit für exportorientierte europäische Konzerne.