Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa stand mit Eintritt der Corona-Pandemie in einem ausgesprochen ausgedehntem Tief, aus dem sie mithilfe von Staatshilfen herausgeholt werden konnten. Die beanstandeten Staatshilfen, die dem deutschen Carrier das weitere Erwirtschaften ermöglichten, wurden jedoch mit Stand 2023 von dem jeweiligen EU-Gericht für nichtig erklärt worden.
Die Corona-Pandemie resultierte für jeden Global Player, auch in Hinsicht des Flugverkehrs, zu wirtschaftlichen und industriellen Krisen. Davon war auch die Lufthansa betroffen, für den die Pandemie ein Dorn im Auge darstellte. Als Resultat der Corona Krise erhielt die Lufthansa Staatshilfen in Höhe von 6 Milliarden Euro und der Bund beteiligte sich am Unternehmen mittels zahlreichen Käufen von Aktien, was im Nachverkauf zu einem enormen Gewinn für den Bund führen konnte.
Wieso die Nichtigerklärung für die Staatshilfen gerechtfertigt ist, erklärt das EU-Gericht mit Feststellung einiger Fehler bei der Entscheidung der jeweiligen Kommission, die diese Staatshilfe ermöglichte. Die Behörde stellte fest, dass die Lufthansa die benötigen Finanzmittel nicht am Markt beschaffen kann, sie stellte ebenso für sich fest, dass eine Marktmacht der Lufthansa an einigen Flughäfen nicht gegeben ist. Darüber hinaus legte sie damals nicht genau fest, wie die Rückzahlung der Staatshilfen erfolgen soll, es wurde kein nennbarer Anreiz zur Rückzahlung in die Wege geleitet. Außerdem akzeptierte die EU-Kommission die Abtretung von Slots, die nicht den wirksamen Wettbewerb zur Folge haben können.
Die Staatshilfen wurden zwar für nichtig erklärt, spezifische Konsequenzen für die Lufthansa kann es jedoch auch nicht mehr geben. Die Lufthansa konnte die Rückzahlung der Staatshilfen bereits im Jahr 2021 in die Wege leiten, wie die Tageszeitung Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.