Die Flugbegleitergewerkschaft UFO fordert, dass Lufthansa dem Kabinenpersonal einen Inflationsausgleich in der Höhe von 3.000 Euro bezahlt. Es handelt sich um den steuerbefreiten Betrag, den Arbeitgeber auf freiwilliger Basis aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung überweisen können.
Noch gibt man sich seitens der Arbeitnehmervertreter zuversichtlich, dass man auf dem Verhandlungsweg erreichen kann, dass Lufthansa den Flugbegleitern die geforderte Sonderzahlung gewähren wird. „Vor dem Hintergrund der erst vor wenigen Tagen bekanntgewordenen Wachstums- und Gewinnerwartungen bei gleichzeitigen Reallohnverlusten durch die weiter steigende Inflation, kann es nur folgerichtig sein, die Mitarbeiter mit der Inflationsprämie in voller Höhe an dem Erfolg der Lufthansa teilhaben zu lassen und ihnen finanziell unter die Arme zu greifen. Der Zeitpunkt war nie besser: Die Krise scheint überstanden, die Lufthansa macht wieder Gewinne. Die Mitarbeiter haben daran einen entscheidenden Anteil, dass dies so ist. Entsprechend können sie erwarten, dass sich ihr Unternehmen nun dafür revanchiert“, so Daniel Kassa Mbuambi, UFO-Vorsitzender.
„Wir gehen davon aus, dass Herr Spohr nicht nur aufmunternde Worte für die Kollegenfindet, sondern auch finanziell Anreize schaffen wird, damit nicht weiteres Personal abwandert. Die Frustration über Chaos-Sommer, verfehlte Personalpolitik, mögliche Boni-Zahlungen für Vorstände und die Gründung neuer Airlines als interne Konzernkonkurrenz treffen auf eine Inflation, die unverändert weit oberhalb der Schmerzgrenze liegt. Die Erwartungen der Mitarbeitenden, dass auch sie etwas von dem neuen Aufwind und den sehr guten Zukunftsaussichten auf ihrem Gehaltskonto spüren, sind entsprechend groß“, ergänzt Harry Jaeger, UFO-Verhandlungsführer bei Lufthansa. „Wir sind außerdem zuversichtlich, dass Lufthansa versteht, dass eine Inflationsprämie dringend benötigt wird. Schon jetzt und nicht erst nächstes Jahr. Unter den neuen Vorzeichen sollte es selbstverständlich sein, dass der Arbeitgeber nun die Möglichkeit zur Auszahlung einer steuerfreien Inflationsprämie in voller Höhe von 3.000 Euro ausschöpfen wird“.