Airbus A320neo (Foto: Lufthansa).
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Lufthansa verpasst Ladenhüter „Green Fare“ neuen Namen

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Die Deutsche Lufthansa AG führt eine Namensänderung ihres seit dem Jahr 2023 angebotenen Spezialtarifs durch. Das Angebot, das zuvor unter der Bezeichnung Green Fare im Vertrieb geführt wurde, wird mit sofortiger Wirkung in Impact Fare umbenannt.

Die Anpassung erfolgt als Reaktion auf die verschärften regulatorischen Rahmenbedingungen innerhalb der Europäischen Union, die durch die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) vorgegeben werden. Diese untersagt Fluggesellschaften und Reiseanbietern die Nutzung von Begrifflichkeiten wie grün, umweltfreundlich oder CO2-neutral in Produktbezeichnungen und Werbematerialien, wenn diese Aussagen nicht auf streng definierten, direkt nachweisbaren Kriterien beruhen oder auf externen Kompensationszertifikaten aufbauen. Ungeachtet der sprachlichen Modifikation bleiben die strukturellen Tarifbestandteile sowie die Preisgestaltung des Produkts im Vertriebssystem der Fluggesellschaft unverändert bestehen. Seit der Ersteinführung verzeichnete der Luftfahrtkonzern nach eigenen Angaben mehr als fünf Millionen Flugbuchungen über dieses Tarifmodell, wobei die Nachfrage maßgeblich aus dem Unternehmens- und Firmenkundensegment getragen wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen und europäische Richtlinien zur Produktwerbung

Die Entscheidung der Lufthansa zur Umbenennung des Tarifs steht im Kontext einer umfassenden Überarbeitung des Verbraucherschutzrechts auf europäischer Ebene. Die EU-EmpCo-Richtlinie bezweckt die Unterbindung irreführender Werbeaussagen im Dienstleistungs- und Produktsektor. Gemäß den Bestimmungen dürfen Unternehmen produktbezogene Aussagen zur angeblichen Klimaneutralität oder Reduktion von Emissionen nicht mehr verwenden, wenn diese im Wesentlichen durch Ausgleichsprojekte außerhalb der eigenen betrieblichen Wertschöpfungskette generiert werden. Die europäische Regulierungsbehörde zwingt Unternehmen damit zu einer präziseren Wortwahl im Kundenkontakt.

Lufthansa begründete die Maßnahme in einer Stellungnahme mit den veränderten regulatorischen Anforderungen auf dem europäischen Heimatmarkt. Die Fluggesellschaft vermeidet durch die Wahl des Begriffs Impact Fare potenzielle Rechtsstreitigkeiten und Abmahnungen durch Verbraucherschutzorganisationen, die in der Vergangenheit wiederholt Transparenzdefizite bei der Kennzeichnung von Flugtarifen im europäischen Binnenmarkt kritisiert hatten. Die Umstellung betrifft sämtliche Tochtergesellschaften des Konzerns, die das Tarifmodell in ihren jeweiligen Buchungsportalen anbieten.

Tarifstruktur und Zusammensetzung der integrierten Leistungsbestandteile

Das inhaltliche Prinzip des im Jahr 2023 im Markt etablierten Tarifs bleibt von der Namensänderung unberührt. Nach den Vorgaben des Luftfahrtkonzerns verpflichtet sich die Lufthansa Group dazu, für jede gebuchte Einheit innerhalb von sechs Monaten nach dem Flugtermin eine definierte Menge an alternativen Treibstoffen in den regulären Flugbetrieb einzuspeisen. Bei Flügen innerhalb des europäischen Streckennetzes orientiert sich dieser Treibstoffanteil an 20 Prozent der geschätzten flugbezogenen Emissionen. Die verbleibenden 80 Prozent des kalkulatorischen Emissionswerts werden über Beiträge an zertifizierte Klimaschutzprojekte abgedeckt.

Auf interkontinentalen Langstreckenverbindungen verschiebt sich dieses Berechnungsverhältnis konstruktionsbedingt auf zehn Prozent Treibstoffsubstitution und 90 Prozent Projektunterstützung. Neben der rechnerischen Berücksichtigung der Betriebsmittel umfasst der Impact Fare für Passagiere erweiterte Tarifkonditionen im Passagierdienst. Je nach gebuchter Beförderungsklasse und Zielgebiet beinhalten die Tickets flexible oder gebührenfreie Umbuchungsmöglichkeiten sowie angepasste Gepäckregeln, was den Tarif vor allem für die Reiseplanung von Geschäftskunden attraktiv machen soll.

Verfügbarkeit und Marktpreise alternativer Treibstoffe in der Zivilluftfahrt

Die Herausforderungen bei der verstärkten Nutzung alternativer Treibstoffe im Luftverkehr liegen in der begrenzten Verfügbarkeit sowie den signifikanten Preisdifferenzen im Vergleich zu konventionellem Kerosin. Der internationale Luftfahrtverband IATA schätzt die weltweite Produktionsmenge an alternativen Treibstoffen für das Gesamtjahr 2026 auf etwa 2,4 Millionen Tonnen. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 0,8 Prozent des globalen Gesamttreibstoffverbrauchs der kommerziellen Zivilluftfahrt. Der marktübliche Einkaufspreis für diese Kraftstoffe liegt derzeit etwa um das Zwei- bis Dreifache über dem Preisniveau von fossilem Standardkerosin.

Aufgrund dieser Preisdifferenz sind Fluggesellschaften darauf angewiesen, dass Passagiere und Unternehmenskunden die entstehenden Mehrkosten über die Wahl entsprechender Tarifoptionen freiwillig mitfinanzieren. Eine von der IATA in Zusammenarbeit mit Airbus und der Beratungsgesellschaft Accenture im Oktober 2026 vorgelegten Marktstudie beziffert die Kosten für die Vermeidung einer Tonne CO2-Äquivalent über den Einsatz alternativer Kraftstoffe aktuell auf einen Betrag zwischen 150 und 500 US-Dollar. Die durchschnittliche Zahlungsbereitschaft auf Seiten der gewerblichen Kunden liegt nach Erhebungen des Verbands derzeit bei rund 300 US-Dollar pro Tonne.

Entwicklung der Firmenkundennachfrage und Branchenprognosen der IATA

Das Erreichen höherer Abnahmevolumina hängt maßgeblich von der Einbindung von Großkunden und Corporate-Travel-Programmen ab. Nach Daten einer Befragung der IATA gaben zuletzt 15 Prozent der befragten Unternehmen an, gezielt Tarife mit integriertem Kraftstoffausgleich für die Dienstreisen ihrer Mitarbeiter oder für den Transport von Luftfracht zu buchen. Der Branchenverband sieht vor diesem Hintergrund ein erhebliches Ausbaupotenzial im gewerblichen Vertriebskanal der Fluggesellschaften.

Die Marktstudie dokumentiert eine kontinuierliche Steigerung der Abnahmemengen im B2B-Segment: Im Jahr 2024 wurden weltweit etwa 323.000 Tonnen alternativer Treibstoffe über spezielle Firmenkundenverträge gebucht. Bis zum Jahr 2030 könnte diese Nachfrage im Geschäftskundensektor nach den Projektionen der Analysten auf eine Jahresmenge von 1,0 bis 1,9 Millionen Tonnen ansteigen. Die Umbenennung des Lufthansa-Tarifs verdeutlicht dabei die Notwendigkeit für internationale Airlines, kommerziell erfolgreiche Tarifmodelle im Spannungsfeld zwischen kundenrelevanter Vermarktung und strengen Rechtsvorgaben zur Produktkennzeichnung im europäischen Luftraum anzupassen.

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