Der maltesische Staat darf eigentlich kein weiteres Steuergeld in den Staatscarrier Air Malta pumpen, denn dies ist seit der letzten Beihilfe untersagt. Die Regierung befindet sich derzeit in Gesprächen mit der EU-Kommission ob und wenn ja in welcher Form der staatlichen Fluggesellschaft aufgrund der Corona-Pandemie unter die Flügel gegriffen werden darf.
Air Malta schreibt derzeit aufgrund der langen Grounding-Phase und der anhaltend niedrigen Nachfrage hohe Verluste. Gleichzeitig setzt der Staat selbst den Carrier mit den Airlines Malta MedAir und dem Ryanair-Joint-Venture Malta Air unter Druck. Die zuerst genannte Fluggesellschaft flog bislang ausschließlich für Air Malta und wurde umgangssprachlich als „Lohndumping-Bude“ bezeichnet. Im Sommer änderte sich die Strategie und der zweite Staatscarrier wurde auf eigene Rechnung auf die Linie geschickt.
Aufgrund des Subventionsverbots für Air Malta ist das Unterfangen dieser Fluggesellschaft unter die Flügel zu greifen gar nicht so einfach. Es erfordert in jedem Fall einer von der EU-Kommission zu erteilenden Sondergenehmigung. Ein formeller Antrag wurde laut dem maltesischen Wirtschaftsministerium mittlerweile gestellt. Die Entscheidung der Wettbewerbshüter steht noch aus.