Ein mögliches Comeback der Ernest Airlines ist nun in weitere Ferne gerückt, denn ein Gericht entschied diese Woche, dass das Unternehmen insolvent ist und abgewickelt werden muss. Der Flugbetrieb wurde bereits vor knapp einem Jahr eingestellt.
Bis 19. April 2021 können Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Dies schließt auch Inhaber von Flugtickets, die nicht mehr genutzt werden konnten, ein. Das Gericht beraumte die erste Gläubigerversammlung für den 19. Mai 2021 an.
Die Gewerkschaft Uiltrasporti sieht die Entscheidung des Gerichts positiv, denn Ernest Airlines würde nur noch als Firmenhülse existieren. Die Wiederaufnahme des Flugbetriebs wäre von Anfang an unwahrscheinlich gewesen. Für die Mitarbeiter hatte dies aber Folgen, denn formell sind diese noch immer bei der Fluggesellschaft angestellt und hatten daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ändert sich nun mit dem Gerichtsbeschluss. Die Arbeitnehmervertreter fordern, dass den Betroffenen so rasch wie möglich das Insolvenzentgelt nach italienischem Recht gewährt wird.