Malta empfängt ab 1. Juli 2020 wieder Urlauber

Flughafen Luqa (Foto: Jan Gruber).
Flughafen Luqa (Foto: Jan Gruber).

Malta empfängt ab 1. Juli 2020 wieder Urlauber

Flughafen Luqa (Foto: Jan Gruber).
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Der kleinste Mitgliedsstaat der Europäischen Union empfängt in Kürze wieder Urlauber. Vor Ort sind die Corona-Maßnahmen zu beachten. Weder bei der Ein- noch bei der Rückreise ist ab 1. Juli 2020 eine Quarantäne notwendig.

Ab 1. Juli 2020 können unter anderem Einwohner aus Österreich, Deutschland und der Schweiz wieder ohne Quarantäne in den Mittelmeerstaat Malta einreisen. Eine 14-tägige Quarantäne ist nach Angaben des Tourismusministeriums ab diesem Tag nicht mehr erforderlich. Seit 16. Juni 2020 ist bei der Wiedereinreise nach Österreich ebenfalls keine Selbstisolation mehr notwendig.

Das Tourismusministerium der Republik Malta empfiehlt, dass sich Reisende bei Fragen oder Unklarheiten an die entsprechenden Behörden wenden sollen. Die Botschaften und Konsulate sind hierfür geeignete Anlaufstellen, die kompetente und verbindliche Auskünfte erteilen können.

Malta wird strenge Hygieneauflagen in Hotels und Restaurants, aber auch an den Stränden umsetzen. Dies soll zum Schutz der Touristen, aber auch der eigenen Bevölkerung vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus dienen. Auch am Flughafen Luqa werden einige Maßnahmen ergriffen, die von den Reisenden zu beachten sind. Beispielsweise setzt die Flughafen-Wien-AG-Tochter spezielle Wärmebildkameras ein, die Passagiere mit hoher Körpertemperatur automatisch erkennen sollen. Neu ist auch, dass sämtliche Terrassen des Airports bis auf weiteres mit absolutem Rauchverbot versehen wurden. In den Terminals, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften besteht derzeit die Verpflichtung Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen.

Nach der Landung auf dem Flughafen Luqa führt die Gesundheitsbehörde stichprobenartige Kontrollen durch. Diese bestehen darin, dass die Körpertemperatur der Reisenden gemessen wird und beim Überschreiten von 37,2 Grad Celsius werden weitere Befragungen durch Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens durchgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen bestätigt werden muss, dass man sich in den vier Wochen vor Reiseantritt im Wohnsitzland oder in Ländern mit ähnlichem Pandemiestatus aufgehalten hat. Malta verlangt, dass während dem Flug oder spätestens am Airport das so genannte „Passenger Locator Form“ ausgefüllt und den Beamten übergeben wird. Diese sollen im Falle einer Infektion der einfacheren Nachverfolgbarkeit dienen.

Bei der Wiedereinreise nach Österreich, Deutschland und in die Schweiz ist nach derzeitiger Informationslage weder die Vorlage eines negativen Corona-Tests noch eine 14-tägige Quarantäne erforderlich.

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