Nach Österreich landete nun auch die Bundesrepublik Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande auf die so genannte „Amber List“. Das hat zur Folge, dass bei der Einreise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden muss.
Alternativ kann vor Ort eine Testung vorgenommen werden, jedoch muss bis zum Vorliegen eines Befunds eine Absonderung eingehalten werden. So dies nicht gewünscht ist, muss eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden. Malta sondert sämtliche Personen mit einem positiven Testergebnis in eine spezielle Einrichtung ab. Die Ausreise kann erst nach Genesung erfolgen.