Malta: Vorerst keine Erleichterungen für “ausländische” Impfungen

Handelsflagge der Republik Malta (Foto: Jan Gruber).
Handelsflagge der Republik Malta (Foto: Jan Gruber).

Malta: Vorerst keine Erleichterungen für “ausländische” Impfungen

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Seit Dienstag gelten für die Republik Malta neue Einreisebestimmungen, die in den meisten Fällen deutliche Erleichterungen bringen. Geimpfte haben allerdings das Nachsehen, denn der Inselstaat praktiziert nun eine Diskriminierung der Extraklasse, die sich auch negativ auf die touristische Nachfrage auswirken könnte.

Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, müssen keinen negativen PCR-Befund vorlegen. Ein genauer Blick auf die Verordnung der Regierung sowie die Hinweise des Tourismusministeriums zeigen, dass dies nur für jene Personen gilt, die einen maltesischen Impfnachweis mit maltesischem QR-Code vorlegen können. Vorerst gibt es also für Geimpfte, die ihr Vakzin in anderen EU-Staaten erhalten haben, keine Erleichterungen.

Green Pass wird es im Laufe des Monats umgesetzt

Spätestens zum 1. Juli 2021 soll sich dies ändern, denn man will dann im Rahmen des Grünen Passes alle Nachweise aus der Europäischen Union in Form der App bzw. der Offline-Alternative anerkennen. Mit dem Vereinigten Königreich, das der wichtigste Quellmarkt Maltas ist, wurde bereits ein bilaterales Abkommen geschlossen.

Personen, die über eine maltesische ID-Card verfügen (es handelt sich nicht um die Staatsbürgerschaft, denn alle Personen mit Wohnsitz auf Malta können diesen Ausweis beantragen), können unter diesem Link das maltesische Impfzertifikat beantragen. Für Impfungen, die im Ausland verabreicht wurden, müssen die Nachweise entsprechend vorgelegt wurden. Wichtig: Diese Onlinemöglichkeit können nur Inhaber maltesischer ID-Cards nutzen.

Ohne PCR-Befund gelandet kostet 120 Euro

Somit bleibt – zumindest vorläufig – den meisten Touristen nur die Möglichkeit mittels negativem PCR-Test einzureisen. Wer diesen nicht vorweisen kann, muss sich am Flughafen Luqa einem PCR-Test unterziehen, für den an Ort und Stelle 120 Euro zu berappen sind. Verweigert man auch das, so kann auf eigene Kosten eine Quarantäneunterkunft zugewiesen werden oder aber gar die Einreise verweigert werden. Eventuelle Kosten für die Quarantäne müssen an Ort und Stelle im Voraus beglichen werden. Daher ist es sehr empfehlenswert, wenn der PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, mitgebracht wird.

Zusätzlich sind bei der Einreise nach Malta weiterhin zwei Formulare auszufüllen. Dabei handelt es sich um eine Erklärung, dass man sich in den letzten Tagen nur in bestimmten Staaten aufgehalten hat, sowie das PLF-Formular. Diese müssen nach der Ankunft abgegeben werden. Gleichzeitig sollen die PCR- und/oder Impfnachweise kontrolliert werden. Es wird sich in den nächsten Tagen und Wochen zeigen, ob Malta mit der Strategie, dass vorerst nur maltesische Impfzertifikate anerkannt werden, den Tourismus wie geplant wiederbeleben kann.

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