Die Republik Malta verschärft mit Wirksamkeit zum 17. Januar 2022 die Einreisebestimmungen. Ab diesem Tag sind Impfnachweise, die “nur” zwei Dosen aufweisen, nur noch drei Monate gültig. Anschließend muss eine Auffrischung nachgewiesen werden. Andernfalls blüht eine 14-tägige Quarantäne.
Für Urlauber bedeutet das konkret, dass aus EU-Staaten kommend eine Dosis Johnson&Johnson bzw. zwei anderer Vakzine nur noch drei Monate zur quarantänefreien Einreise – aus der Red Zone kommend – berechtigen werden. Hat man drei Impfungen verabreicht bekommen, so gilt der “grüne Pass” neun Monate ab dem letzten Stich.
Zu beachten ist weiters, dass Malta viele Nicht-EU-Staaten in der so genannten “Dark Red List” führt. Aus diesen Ländern kommend ist eine Genehmigung für die Einreise zu beantragen und anschließend muss eine Quarantäne angetreten werden. Aus den “Red-List-Staaten” kann eine Absonderung blühen, wenn man nicht vollständig geimpft ist. Diese ist – wenn keine Heimquarantäne am Wohnsitz möglich ist – kostenpflichtig und teuer in speziellen Quarantänehotels zu verbringen.
Maltas Gesundheitsminister Chris Fearne begründet die jüngste Verschärfung unter anderem mit der Omikron-Variante. Im kleinsten Mitglied der Europäischen Union sind die ersten Fälle aufgetreten. Lokale Medien spekulieren ohne nähere Beweise zu nennen, dass diese möglicherweise durch Kleinkinder, die von allen Impf- und Testpflichten ausgenommen sind, eingeschleppt worden sein könnten.