Am 18. September 2023 musste Ryanair-Flug FR4052 auf dem Weg von Manchster nach Faro zum Ursprungsort zurückkehren, weil sich an Bord der Maschine ein Passagier gewalttätig gegenüber einer Frau zeigte.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls war die Boeing 737-800 mit der Registrierung EI-EBK bereits rund zwei Stunden in der Luft. Offiziellen Angaben nach soll sich der Mann plötzlich aggressiv gegenüber einer Frau gezeigt haben. Als er von einer Dame, die ihn begleitete, verbal zurechtgewiesen wurde, verlor er offenbar komplett die Fassung.
Der unruly PAX soll daraufhin mehrfach seiner Begleiterin hart ins Gesicht geschlagen haben. Andere Fluggäste und die Besatzung schritten ein. Ein Flugbegleiter informierte umgehend den Kapitän, der dann entschied, dass aus Sicherheitsgründen der Flug nach Faro abgebrochen wird und man nach Manchester zurückkehren wird.
Über Funk wurde die Flugsicherung über den Vorfall informiert. In der weiteren Folge sollen sich gar kampfartige Szenen ereignet haben, denn der Störenfried wollte sich nicht beruhigen lassen. Auch aus diesem Grund wurde die Unterstützung durch die Polizei am Flughafen Manchester angefordert.
Kurz nach der Rücklandung betrat die Exekutive den Mittelstreckenjet und führte den unruly PAX ab. Laut offiziellem Statement der Polizei habe diese gegen 6 Uhr 25 Lokalzeit vom Vorfall erfahren bzw. der Vorgesetzte habe entschieden, dass ein Einsatz notwendig ist. Dazu heißt es unter anderem seitens der Greater Manchester Police: „Als das Flugzeug zum Flughafen Manchester zurückkehrte, wurde ein Mann in den Dreißigern wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Flugzeug, zweifacher Körperverletzung und Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung (Section 4a) verhaftet und bleibt zur Befragung in Polizeigewahrsam“. Die betroffene Maschine konnte mit einiger Verspätung dann wieder in Richtung Manchester abheben.
Ein Sprecher von Ryanair sagte zu diesem Vorfall: „Dies ist nun eine Angelegenheit für die örtliche Polizei. Wir entschuldigen uns aufrichtig bei den betroffenen Passagieren für die Unannehmlichkeiten, die durch das störende Verhalten dieses Passagiers entstanden sind“.