Logo des Flughafen Berlin-Brandenburg im Terminal 1 (Foto: Granit Pireci).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Mann klettert über Flughafenzaun am BER: Kurzzeitige Einschränkungen im Flugverkehr

Werbung

Am Feiertag Christi Himmelfahrt ereignete sich am Hauptstadtflughafen BER ein sicherheitsrelevanter Vorfall. Nach Angaben der Bundespolizei kletterte ein 26 Jahre alter Mann über den Sicherheitszaun des Flughafengeländes. Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten den Mann jedoch relativ zügig stellen, wie eine Sprecherin bestätigte. Der Vorfall ereignete sich am frühen Nachmittag gegen 13.30 Uhr.

Der Mann soll bei seiner Feststellung einen verwirrten Eindruck gemacht haben. Weiterhin wurde berichtet, daß er Verletzungen aufwies, weshalb zusätzlich Rettungskräfte zum Ort des Geschehens hinzugezogen wurden, um ihn medizinisch zu versorgen. Die Art und Schwere der Verletzungen wurden zunächst nicht näher bekannt gegeben.

Vorläufige Festnahme und Ermittlungen aufgenommen

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den 26-jährigen Mann vorläufig fest. Gegen ihn wurden Ermittlungen eingeleitet. Die Sprecherin der Bundespolizei teilte mit, daß nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie wegen des unbefugten Betretens des Vorfelds ermittelt werde. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr liegt vor, wenn durch Handlungen die Sicherheit des Luftverkehrs konkret gefährdet wird. Das unbefugte Betreten des Vorfelds, also des sicherheitsrelevanten Bereichs eines Flughafens, stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, da es die Sicherheit des Betriebs beeinträchtigen kann.

Als Reaktion auf den Sicherheitsvorfall wurden aus Vorsichtsmaßnahmen kurzzeitig Einschränkungen im Flugbetrieb am BER vorgenommen. Eine Sprecherin des Flughafens teilte mit, daß der Flugverkehr für eine gewisse Zeit über nur eine Start- und Landebahn abgewickelt wurde. Diese Maßnahme diente dazu, die Sicherheit auf dem Gelände zu gewährleisten, während die Situation unter Kontrolle gebracht wurde.

Keine direkten Auswirkungen auf Passagiere oder Flugpläne

Trotz der kurzzeitigen Einschränkung der Bahnnutzung gab die Sprecherin des BER Entwarnung für die Reisenden. Demnach habe der Vorfall keine direkten Auswirkungen auf die Passagiere gehabt. Es sei zu keinen nennenswerten Verspätungen im Flugplan gekommen. Dies deutet darauf hin, daß die Reaktion der Sicherheitskräfte und der Flughafenleitung effizient war und größere Beeinträchtigungen des Betriebs verhindert werden konnten.

Der Vorfall wirft jedoch erneut Fragen nach der Sicherheit der Flughafenumzäunung und den Kontrollmechanismen auf. Obwohl der Mann schnell gestellt werden konnte, zeigt der Überstieg des Zaunes, daß es offenbar möglich ist, unbefugt auf das Flughafengelände zu gelangen. Es ist zu erwarten, daß die zuständigen Behörden den Vorfall analysieren werden, um mögliche Schwachstellen im Sicherheitssystem zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu prüfen. Derzeit liegt der Fokus jedoch auf den Ermittlungen gegen den festgenommenen Mann und der Klärung seiner Motive für die unbefugte Handlung.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung