So ganz und gar nicht “easy” nimmt es die EasyGroup, wenn andere Firmen “Easy” in ihren Markenangeboten nutzen. Es hat schon fast Tradition, dass der Easyjet-Großaktionär dagegen Klagen einbringt. So auch gegen EasyFly aus Kolumbien.
Zwar gewinnt die EasyGroup nicht alle Verfahren, aber offensichtlich will man mit dem konsequenten juristischen Vorgehen auch abschreckende Wirkung erzeugen. Man ist eben der Ansicht, dass “Easy” im Marketing nur von Firmen der EasyGroup und deren Lizenznehmern verwendet werden darf. Hinter dem Konzern steht Sir Stelios, der sogar schon der von ihm gegründeten Easyjet drohte, dass diese “Easy” nicht mehr verwenden darf.
Bereits im Vorjahr brachte man Klagen gegen EasyFly, SkyScanner und Kiwi.com ein, um diese von der Verwendung des Begriffs “Easy” abzuhalten. Die Verfahren werden in den Vereinigten Staaten von Amerika geführt. Im Zusammenhang mit der kolumbianischen Airline ist darauf hinzuweisen, dass man zunächst ein Verfahren in London geführt hatte, jedoch unterlag die EasyGroup. Der High Court sah keinen Verstoß gegen den Markenschutz. Das wollte man aber nicht auf sich sitzen lassen und klagte in den USA erneut.
Doch in Miami droht der EasyGroup die nächste juristische Schlappe: Das Gericht erklärte laut lokalen Medien, dass man die Klage mangels Zuständigkeit abweisen werde. Der Kläger war nun unter Zugzwang und erklärte, dass man sich mit den beklagten Parteien außergerichtlich einigen werde. So konnte die EasyGroup einer zweiten, herben Niederlage entweichen, denn das Verfahren endete mit ewigem Ruhen und damit ohne Urteil. Die EasyGroup bestätigte in einer Mitteilung, dass man sich unter anderem mit EasyFly aus Kolumbien außergerichtlich geeinigt habe. Sonderlich teuer kann das für den Carrier nicht gewesen sein, denn die Ablehnung des Vergleichs hätte automatisch eine für die EasyGroup kostenpflichtige Abweisung der Klage mit sich gebracht.