Medical im Cockpit: Austrian-Airlines-B767 musste rücklanden

Boeing 767-300ER (Foto: Jan Gruber).
Boeing 767-300ER (Foto: Jan Gruber).

Medical im Cockpit: Austrian-Airlines-B767 musste rücklanden

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Am 22. Oktober 2022 ereignete sich auf Austrian-Airlines-Flug OS87 an Bord der Boeing 767-300ER mit der Registrierung OE-LAZ ein medizinischer Notfall. Dieser ereignete sich bereits kurz nach dem Start, weshalb sich der Kapitän zur Rücklandung auf dem Flughafen Wien-Schwechat entschied.

Offiziell bestätigt wird lediglich, dass es ein so genanntes Medical gegeben habe und deshalb die Boeing 767-300ER ihren Flug nach New York JFK abgebrochen habe. Die Rücklandung in Wien erfolgte sicher. Allerdings handelte es sich nicht um einen Passagier, denn intern ist aus dem Unternehmen zu hören, dass der Erste Offizier plötzlich und unerwartet ein gesundheitliches Problem erlitten habe und dadurch flugunfähig wurde.

Der verantwortliche Kapitän leitete auf der Höhe von Znojmo (Tschechien) eine Wende ein und nahm umgehend Kurs auf den Flughafen Wien-Schwechat, wo die OE-LAZ etwa 40 Minuten nach dem Start sicher aufsetzte. Der Erkrankte wurde anschließend durch medizinische Fachkräfte erstversorgt.

Allerdings war Austrian Airlines unfähig die Crew zu komplettieren. Das hatte zur Folge, dass das Kurspaar OS87/88 gestrichen wurde. Für die Passagiere endete der New-York-Flug also vorerst wieder in Wien-Schwechat. Die Reisenden wurden nach Möglichkeit umgebucht. Die OE-LAZ hob erst am 23. Oktober 2022 wieder ab und zwar neuerlich mit dem Ziel New York-JFK.

Medizinische Notfälle kommen immer wieder vor. Sofern es sich um keine Kleinigkeit handelt, entscheiden die Kapitäne zumeist auf dem nächstbesten Airport, der das Fluggerät aufnehmen kann, zu landen, so dass der Passagier oder das Crewmitglied so rasch wie möglich medizinisch behandelt werden kann. Für Reisende können dadurch Verspätungen und Ausfälle entstehen, jedoch hat in solchen Fällen das Leben des Erkrankten stets Vorrang.

Dass Austrian Airlines an der Homebase die Besatzung nicht komplettiert hat bzw. keine Standby-Crew bereitgestellt hat, um anschließend den Flug durchführen zu können, sondern sich lieber für das Streichen entschieden hat, ist aber eine rein unternehmerische Entscheidung.

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