Mit dem Beginn der Semesterferien in Wien und Niederösterreich zieht es zahlreiche Familien in die Skigebiete. Doch der Wintersport birgt nicht nur Vergnügen, sondern auch ein steigendes Unfallrisiko. Überfüllte Pisten, hohe Fahrgeschwindigkeiten durch moderne Carving-Ski und wechselhafte Witterungsbedingungen sorgen für eine zunehmende Zahl an Unfällen. Damit rücken auch Haftungsfragen der Pisten- und Liftbetreiber immer stärker in den Mittelpunkt.
Wie der ÖAMTC mitteilt, führen vermehrt Wintersportunfälle zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer eine Liftkarte kauft, schließt mit dem Seilbahnunternehmen einen Beförderungsvertrag ab, der den Betreiber zu Schutz- und Sorgfaltspflichten verpflichtet. Dies bedeutet, dass Pisten ausreichend gesichert sein müssen. Werden etwa Hindernisse wie herumliegende Äste, schlecht verkleidete Liftstützen oder freiliegende Schläuche nicht entfernt, kann der Betreiber bereits bei leichter Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Ebenso besteht eine Pflicht zur Lawinensicherung auf markierten Pisten.
Entscheidend für eine Haftung sind auch die offiziellen Betriebszeiten. Wer nach Pistenschluss auf schlecht gesicherten Pisten verunglückt, muss mit einer verringerten Haftung des Betreibers rechnen. Tourengeher und Spätheimkehrer aus Hütten sind besonders gefährdet, da in dieser Zeit Pistenarbeiten wie die Nutzung von Pistenraupen stattfinden. Die Zahl der Klagen gegen Skigebietsbetreiber nimmt insgesamt zu, und Gerichtsverfahren werden häufig durch Sachverständigengutachten entschieden.