Geteilte Meinungen zum Beherbergungsverbot in Deutschland, dennoch deutlicher Trend erkennbar – zumindest vor Gericht. Während die richterlichen Instanzen in den Bundesländern Sachsen, Baden-Württemberg sowie Niedersachsen die umstrittene Regelung mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzten, hält Schleswig-Holstein an das Verbot fest.
Die Einschränkung werde für innerdeutsche Urlauber aus Corona-Risikogebieten am Samstag aufgehoben, teilte die sächsische Landesgesundheitsministerin Petra Köpping mit. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer begründete die Aufhebung des Beherbergungsverbots damit, dass sie Menschen treffe, “die nichts mit der Krankheit zu tun haben“. Die Art der Ausgestaltung sei “nicht verhältnismäßig”, kritisierte er. Zuvor hielt die Maßnahme auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen nicht stand, beide Gerichtsinstitute hegen ebenso Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Regelung.
In Schleswig-Holstein hat das Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot hingegen abgelehnt. Und das noch am selben Tag. Angesichts der rasant steigenden Covid-19-Zahlen könne eine Aussetzung des Beherbergungsverbots zu einer Gefährdung des öffentlichen Gesundheitswesen führen, zitiert das Nachrichtenportal Reisevor9 die entscheidende Instanz. Auch der vorgeschriebene Test sei finanziell zumutbar. Doch alle sind sich in einem Punkt sicher: Dieses Thema wird die Gerichte noch einige Zeit verfolgen.