Oktober 17, 2020

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Oktober 17, 2020

Mehrere Bundesländer setzen Beherbergungsverbot außer Kraft

Geteilte Meinungen zum Beherbergungsverbot in Deutschland, dennoch deutlicher Trend erkennbar – zumindest vor Gericht. Während die richterlichen Instanzen in den Bundesländern Sachsen, Baden-Württemberg sowie Niedersachsen die umstrittene Regelung mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzten, hält Schleswig-Holstein an das Verbot fest. Die Einschränkung werde für innerdeutsche Urlauber aus Corona-Risikogebieten am Samstag aufgehoben, teilte die sächsische Landesgesundheitsministerin Petra Köpping mit. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer begründete die Aufhebung des Beherbergungsverbots damit, dass sie Menschen treffe, „die nichts mit der Krankheit zu tun haben“. Die Art der Ausgestaltung sei „nicht verhältnismäßig“, kritisierte er. Zuvor hielt die Maßnahme auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen nicht stand, beide Gerichtsinstitute hegen ebenso Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Regelung.  In Schleswig-Holstein hat das Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot hingegen abgelehnt. Und das noch am selben Tag. Angesichts der rasant steigenden Covid-19-Zahlen könne eine Aussetzung des Beherbergungsverbots zu einer Gefährdung des öffentlichen Gesundheitswesen führen, zitiert das Nachrichtenportal Reisevor9 die entscheidende Instanz. Auch der vorgeschriebene Test sei finanziell zumutbar. Doch alle sind sich in einem Punkt sicher: Dieses Thema wird die Gerichte noch einige Zeit verfolgen.

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Fraport: 1.600 Mitarbeiter beantragen Austritt mit Abfindung

Die Fraport-Gruppe will am Flughafen Frankfurt am Main zwischen 3.000 und 4.000 Beschäftigte abbauen. Hintergrund ist die wegen der Corona-Krise stark reduzierte Nachfrage. Das Unternehmen bietet Austritte gegen Abfindung an. Dieses Angebot soll bislang von 1.600 Mitarbeitern angenommen worden sein, teilte Fraport mit. Das sind jedoch weit weniger Beschäftigte als von Fraport zum Stellenabbau vorgesehen. Die Anträge werden nun geprüft und arbeitgeberseitig soll in den nächsten Tagen entschieden werden, ob diese angenommen werden oder nicht. Es handelt sich jeweils um Einzelfallentscheidungen. Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht ausgeschlossen, allerdings soll darüber erst Ende 2020 entschieden werden. Die Abfindungen sehen vor, dass je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit pro Jahr zwischen 0,75 und 1,0-Brutto-Monatsgehälter pro Dienstjahr bezahlt werden. Für ältere Mitarbeiter gibt es auch die Möglichkeiten Altersteilzeit und vorzeitige Pensionierung. Erst am Ende des Jahres wird feststehen wie viele Beschäftigte durch die drei genannten Maßnahmen abgebaut werden können. Dann fällt auch die Entscheidung ob und in welchem Ausmaß es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird.

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Deutschland verschärft künftig Reise-Regeln für Covid-19-Risikogebiete

Das deutsche Gesundheitsministerium drängt auf aufgrund immer weiter steigender Infektionszahlen auf strengere Einreise-Regeln. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf hervor. So sollen die Regelungen für Einreisende aus Covid-19-Risikogebieten verschärft werden. Demnach treffe Reisende, Airlines, Bus- oder Bahn-Unternehmen künftig eine erhöhte Informationspflicht. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland reisen möchte, kann infolgedessen verpflichtet werden, gegenüber dem Robert Koch-Institut (RKI) Angaben zur Person sowie zu Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise zu machen. Zu diesem Zweck wäre auch die zeitnahe Einführung einer digitale Einreiseanmeldung denkbar. Zudem sollen Reise-Unternehmen dazu verpflichtet werden, passagierbezogene Daten an die Behörden weiterzuleiten. Auch mit Veränderungen bei der Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz könne man rechnen, wie aero.de berichtet. Laut Entwurf soll eine Entschädigung ausgeschlossen sein, „wenn der Quarantäne eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet zugrunde liegt“.

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Cyberangriff: British Airways muss 20 Millionen Pfund Strafe bezahlen

Das IAG-Mitglied British Airways muss im Nachgang des Cyberangriffs, der im Jahr 2018 vorgefallen ist, ein Bußgeld in der Höhe von “nur” 20 Millionen Britischen Pfund bezahlen. Dies teilte die zuständige Behörde am Freitag mit. Die Fluggesellschaft habe die Kundendaten nicht ausreichend geschützt. So konnten Hacker diese erbeuten. Das britische Information Commissioner’s Office ist der Ansicht, dass British Airways diese Sicherheitslücken wesentlich früher hätte erkennen und schließen müssen. Ursprünglich hätte die Geldstrafe erheblich höher ausfallen sollen, denn mehr als 180 Millionen Britische Pfund standen zur Debatte. Laut Erklärung der Behörde habe man nun bei der Festsetzung der Buße die aufgrund der Corona-Pandemie massiv angeschlagene wirtschaftliche Lage von British Airways berücksichtigt.

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RUAG verkauft Do228-Produktion an AKW-Hersteller

Die staatliche RUAG Holding gab bekannt, dass einige Assets am Standort Oberpfaffenhofen (Deutschland) verkauft werden. Betroffen sind das Wartungszentrum für Businessjets und Militärhubschrauber sowie die Produktion und Wartung des Musters Dornier 228. Als Käufer tritt General Atomics Europe GmbH auf. Laut Mitteilung sollen die 450 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der U.S.-amerikanischen General Atomics, die auf die Herstellung von Kernkraftwerken und Drohnen spezialisiert ist. Der Standort Oberpfaffenhofen soll zum europäischen Luftfahrtkompetenzzentrum der Firmengruppe ausgebaut werden. Nach der Insolvenz von Fairchild-Dornier im Jahr 2002 sicherte sich der schweizerische Ruag-Konzern zahlreiche Assets in Oberpfaffenhofen. Unter anderem wurde auch die Produktion der Dornier 228 übernommen. Die Rechte an der Do328 hält man allerdings nicht. Unter RUAG wurde eine überarbeitete Do228NG auf den Markt gebracht und in Kleinserie produziert.

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AUA-Lounge: Deutliche Qualitätssteigerung mit neuem Caterer

Die Austrian-Airlines-Lounge am Flughafen Wien wurde immer wieder von Vielfliegern heftig kritisiert, da der Standard weit unter jenem, den die Konzernschwestern in Zürich, Frankfurt und München anbieten, lag. Die AUA nahm die Kritik offenbar sehr ernst und legte mit dem Wechsel des Caterers ordentlich nach. Die Mahlzeiten, die in der Lounge der österreichischen Kranich-Tochter angeboten werden, stammen seit der Wiedereröffnung, die am 25. September 2020 erfolgte, nicht mehr aus der Küche von Do & Co, sondern aus jeder der Donhauser GmbH (“DoN”). Dieses Unternehmen ist unter anderem im VIP-Terminal und in den Bordrestaurants der Österreichischen Bundesbahnen tätig. Der gastronomische Wechsel kommt offensichtlich bei den Nutzern der AUA-Lounge sehr gut an, denn das Speise- und Getränkeangebot wurde nicht nur stark erweitert, sondern die Art und Weise wie nun serviert wird, wirkt deutlich nobler. Beispielsweise gibt es nun zu bestimmten Zeiten auch Speisen, die man sich frisch von einem Koch zubereiten lassen kann. Fazit: In den letzten Monaten wurde äußerst viel Kritik an Austrian Airlines losgelassen, doch das neue Lounge-Konzept inklusivem neuem Caterer ist dem Unternehmen wirklich gelungen und dürfte für Businessclass- und Statuspassagiere ein nettes Upgrade sein. Gerade diese Kundengruppe kritisierte immer wieder, dass sich die AUA mit der Wiedereröffnung viel Zeit gelassen hat. Das Warten dürfte sich aber gelohnt haben. Wer weder Status noch Business-Ticket hat, jedoch die runderneuerte Lounge von Austrian Airlines “erkunden” möchte, kann dies auch gegen Eintritt tun: Mit einem Ticket eines Star-Alliance-Carriers kann die Lounge für 35 Euro gebucht werden. Bei AUA-Buchungen kann die Eintrittskarte direkt

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TAP führte ohne Ankündigung Paid-Catering ein

Passagiere des Star-Alliance-Mitglieds TAP Air Portugal erleben dieser Tage eine unerwartete Überraschung an Bord: Der Carrier bittet auf der Kurz- und Mittelstrecke für Speisen und Getränke in der Economy-Class zur Kasse. Auf der Homepage werden aber weiterhin Tickets mit inkludiertem Catering angeboten, jedoch hat man mitten in der Corona-Krise ohne Ankündigung und ohne irgendeinen Hinweis auf der Webseite auf Paid-Catering umgestellt. Bislang erhielten Passagiere, die mit TAP Air Portugal flogen, in der Economy-Class ohne Aufpreis Snacks und Getränke serviert. Damit ist Schluss, denn das Unternehmen verlangt dafür nun Geld. Wer nicht bezahlen will, bekommt auch nichts. Pikant dabei ist aber der Umstand, dass Fluggäste, die ihr Ticket vor der Umstellung gebucht haben, überhaupt nicht informiert wurden und das Unternehmen obendrein im Buchungsvorgang immer noch inkludiertes Catering ausweist. Das gibt es aber nicht mehr. Auch findet sich auf der gesamten TAP-Homepage kein einziger Hinweis auf Paid-Catering in der Economy-Class. Ganz im Gegenteil, denn als regelrechtes Haubenlokal preist man die Speisen und Getränke an Bord an. Doch dort erwartet die Kundschaft seit wenigen Tagen ein Verkaufskatalog samt Preisen und kostenlos gibt es überhaupt nichts mehr. Die Vorgehensweise von TAP Air Portugal ist rechtlich gesehen äußerst bedenklich, denn wenn inkludiertes Catering während dem Buchungsvorgang ausgewiesen wird, so ist dieses Bestandsteil des Beförderungsvertrags und vom Carrier unentgeltlich zu servieren. Die Lufthansa-Tochter Eurowings verbrannte sich mit einer solchen “Aktion” sprichwörtlich die Finger, denn im Vorjahr wurden Snacks und Getränke aus dem Smart-Tarif entfernt. Ein Fluggast, der sein inkludiertes Catering nicht erhalten hatte und stattdessen zur

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