Passagiere des Star-Alliance-Mitglieds TAP Air Portugal erleben dieser Tage eine unerwartete Überraschung an Bord: Der Carrier bittet auf der Kurz- und Mittelstrecke für Speisen und Getränke in der Economy-Class zur Kasse. Auf der Homepage werden aber weiterhin Tickets mit inkludiertem Catering angeboten, jedoch hat man mitten in der Corona-Krise ohne Ankündigung und ohne irgendeinen Hinweis auf der Webseite auf Paid-Catering umgestellt.
Bislang erhielten Passagiere, die mit TAP Air Portugal flogen, in der Economy-Class ohne Aufpreis Snacks und Getränke serviert. Damit ist Schluss, denn das Unternehmen verlangt dafür nun Geld. Wer nicht bezahlen will, bekommt auch nichts. Pikant dabei ist aber der Umstand, dass Fluggäste, die ihr Ticket vor der Umstellung gebucht haben, überhaupt nicht informiert wurden und das Unternehmen obendrein im Buchungsvorgang immer noch inkludiertes Catering ausweist. Das gibt es aber nicht mehr. Auch findet sich auf der gesamten TAP-Homepage kein einziger Hinweis auf Paid-Catering in der Economy-Class. Ganz im Gegenteil, denn als regelrechtes Haubenlokal preist man die Speisen und Getränke an Bord an. Doch dort erwartet die Kundschaft seit wenigen Tagen ein Verkaufskatalog samt Preisen und kostenlos gibt es überhaupt nichts mehr.
Die Vorgehensweise von TAP Air Portugal ist rechtlich gesehen äußerst bedenklich, denn wenn inkludiertes Catering während dem Buchungsvorgang ausgewiesen wird, so ist dieses Bestandsteil des Beförderungsvertrags und vom Carrier unentgeltlich zu servieren. Die Lufthansa-Tochter Eurowings verbrannte sich mit einer solchen “Aktion” sprichwörtlich die Finger, denn im Vorjahr wurden Snacks und Getränke aus dem Smart-Tarif entfernt. Ein Fluggast, der sein inkludiertes Catering nicht erhalten hatte und stattdessen zur Kasse gebeten wurde, zog mit Hilfe der Verbraucherzentrale vor das Landgericht Düsseldorf, das zu Gunsten des Reisenden entschied. Die Konsumentenschützer weisen auch darauf hin, dass die Streichung des inkludierten Caterings – sofern dies während dem Buchungsvorgang und/oder auf der Bestätigung so ausgewiesen wurde – eine wesentliche Abänderung des Beförderungsvertrags darstellt und die Airline somit die inkludierten Snacks und Getränke nicht einsteig streichen darf. Es ist die explizite Zustimmung des Passagiers einzuholen. Genau das hat Eurowings aber nicht gemacht, weshalb das Landgericht aufgrund des Einlenkens der Airline ein so genanntes Anerkenntnisurteil fällte. Nähere Einzelheiten unter diesem Link.
TAP Air Portugal führte das Paid-Catering ohne jegliche Ankündigung an und überrascht damit Passagiere an Bord. Diese wurden zuvor weder informiert und schon gleich gar nicht wurde die Zustimmung dieser eingeholt. Besonders hart ist allerdings, dass weiterhin im Buchungsvorgang inkludiertes Catering ausgewiesen wird, obwohl man still und heimlich die Umstellung auf Paid-Catering vollzogen hat. Angesichts dieser nicht gerade kundenfreundlichen Geschäftspraktik ist es auch nicht verwunderlich, dass sich TAP Air Portugal nicht zur Umstellung und dem Ärger der Fluggäste äußerte. Wer also künftig ein Bier an Bord trinken möchte, muss bei TAP nun vier Euro auf den Tisch legen oder alternativ ein teures Businessclass-Ticket kaufen.