Merkel-Notbremse: Mit dem Fahrrad legal zum Flughafen?

Fahrrad bei Nacht (Foto: Unsplash&Thomas Jarrand).
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Merkel-Notbremse: Mit dem Fahrrad legal zum Flughafen?

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Große Teile Deutschlands leiden derzeit unter der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten „Notbremse“. Diese sieht unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab einer Siebentagesinzidenz von 100 vor. Während Fahrradfahren erlaubt bleibt, sollen jegliche Reisen unterbleiben.

Das schließt auch Fahrten mit dem Auto, der Bahn oder Flüge ein. Doch aufgrund internationaler Abkommen kann Deutschland gar kein nächtliches Flugverbot für alle Airports verhängen. Das führt zum Kuriosum, dass die Ankunft während der „Sperrstunde“ legal ist, aber die Heimreise im Auto wäre dann illegal. Geht man aber zu Fuß oder nutzt das Fahrrad, dann bewegt man sich zumindest in einer Grauzone.

Der Branchenverband BDL fordert die deutsche Regierung dazu auf, dass die An- und Abreise erlaubt bleibt. Dabei stößt man im Umfeld von Angela Merkel aber vorerst auf taube Ohren. Lufthansa erklärte gegenüber verschiedenen Medien, dass man derzeit nicht damit rechnet, dass der Flugbetrieb aufgrund der „Notbremse“ eingeschränkt werden muss.

Während beispielsweise Österreich mittlerweile konkrete Termine für die Öffnung noch geschlossener Sparten nennt, deuten deutsche Politiker an, dass es vor Ende Mai 2021 zu keinen Lockerungen kommen soll. Es wäre eher mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. Der Nutzen nächtlicher Ausgangssperren ist eher gering, wie auch das Beispiel Österreich zeigt.

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