Acht Jahre nach der Flugzeugkatastrophe nahe Havanna hat ein mexikanisches Zivilgericht ein Urteil gefällt. Der Absturz einer Boeing 737-200 im Mai 2018, bei dem 112 Menschen ihr Leben verloren, wurde auf gravierende Versäumnisse bei der Instandhaltung zurückgeführt.
Dem Urteil zufolge befand sich das Flugzeug in einem Zustand, der einen Start unter Sicherheitsaspekten hätte ausschließen müssen. Die Maschine der Chartergesellschaft Global Air, operativ als Aerolíneas Damojh bekannt, war im Auftrag der staatlichen kubanischen Fluggesellschaft Cubana de Aviación auf dem Weg von Havanna nach Holguín, als sie kurz nach dem Abheben am Flughafen José Martí verunglückte.
Das Gericht verurteilte die mexikanische Fluggesellschaft Global Air zur Zahlung von Schadenersatz an die Hinterbliebenen der Besatzung. Die Familien von vier mexikanischen Besatzungsmitgliedern erhalten demnach jeweils eine Entschädigung in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar. Ein entscheidender Faktor für das Urteil war ein technisches Gutachten, das massive Mängel im Wartungsprotokoll der Fluggesellschaft offenlegte. Die Sachverständigen stellten fest, dass die technischen Defekte so schwerwiegend waren, dass die Piloten kaum eine Chance hatten, das Unglück zu verhindern. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass das Cockpitpersonal lediglich die „letzte Verteidigungslinie“ in einer bereits gescheiterten Sicherheitskette darstellte.
Diese neuen Erkenntnisse stehen in direktem Widerspruch zu früheren Untersuchungen der kubanischen Luftfahrtbehörden. Unmittelbar nach dem Unglück hatten offizielle Stellen in Kuba menschliches Versagen der Piloten als Hauptursache für den Absturz des Fluges CU972 benannt. Die mexikanische Justiz bewertet den Fall nun jedoch grundlegend anders und rückt die institutionelle Verantwortung der Fluggesellschaft in den Fokus. Ehemalige Mitarbeiter von Global Air hatten bereits in der Vergangenheit vor Gericht ausgesagt, dass Ersatzteile fehlten und Inspektionen unzureichend durchgeführt wurden, um Kosten zu sparen.
Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die Praxis des Wet-Leasing in der Region, bei dem Flugzeuge samt Besatzung an andere Airlines vermietet werden. Kritiker weisen darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Sicherheitsstandards bei kleineren Charterunternehmen oft nicht lückenlos kontrollieren konnten. Während Global Air nach dem Absturz die Betriebserlaubnis entzogen wurde, bietet das aktuelle Urteil den Angehörigen nach fast einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen eine materielle Anerkennung des erlittenen Unrechts. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei nachgewiesener Vernachlässigung der Wartungspflichten haben.