Die Regionalregierung der Kanarischen Inseln hat einen seit dem Jahr 2001 andauernden Rechtsstreit um das sogenannte Hotelmoratorium durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet. Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen zahlt die Autonome Gemeinschaft insgesamt 485 Millionen Euro an geschädigte Touristikunternehmen.
Den größten Teil dieser Vergleiche nimmt die spanische Hotelgruppe Lopesan in Anspruch, auf die eine Entschädigungssumme von 300 Millionen Euro entfällt. Der Konzern zeichnete für 31 der insgesamt 45 anhängigen Klagen verantwortlich und hatte ursprünglich Forderungen in Höhe von 843 Millionen Euro geltend gemacht. Insgesamt beliefen sich die Ansprüche aller Kläger auf fast eine Milliarde Euro, womit die Einigung etwa die Hälfte des geforderten Volumens abdeckt.
Der Konflikt geht auf gesetzliche Beschränkungen der kanarischen Führung aus den Jahren 2001 und 2003 zurück, mit denen der Zuwachs an neuen Beherbergungskapazitäten im Archipel reglementiert werden sollte. Von den Bauverboten betroffen waren zahlreiche Investoren und Eigentümer, die bereits über Baurechte auf ausgewiesenen Grundstücken verfügten. Im Zuge der getroffenen Vereinbarung wird die automatische Rückstufung der betroffenen Areale zu nicht bebaubarem Land für eine Dauer von fünf Jahren ausgesetzt. Damit wird der Weg frei, mehr als 20 bislang blockierte Projektvorhaben für Hotels und Resorts auf Gran Canaria und Fuerteventura im Rahmen der aktuellen Raumordnungspläne neu zu bewerten.
Branchenexperten und Rechtsanalysten weisen darauf hin, dass die Entschädigungszahlungen eine erhebliche Belastung für den Haushalt der Kanarischen Inseln darstellen. Die Summe muss über öffentliche Mittel finanziert werden, was den finanziellen Handlungsspielraum der Inselverwaltung in den kommenden Jahren einschränkt. Auf der anderen Seite sichert der Vergleich die rechtliche Ausweisung von Bauzonen in stark frequentierten touristischen Gemeinden wie San Bartolomé de Tirajana und Mogán auf Gran Canaria sowie in verschiedenen Entwicklungszonen Fuerteventuras ab, womit langwierige Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang beendet werden.
Kritische Stimmen betonen, dass das Wiederaufgreifen der ruhenden Hotelprojekte im Süden von Gran Canaria – etwa in den Gebieten Meloneras, Pasito Blanco und Maspalomas – zu neuen Kapazitäts- und Auslastungskonflikten führen kann. Während die betroffenen Hotelgruppen wie Lopesan nun Planungssicherheit für Erweiterungen wie am Hotel Villa del Conde erhalten, bleibt die Steuerung der touristischen Dichte auf den Inseln ein politischer Streitpunkt. Die Wiederaufnahme der Prüfverfahren zwingt die Behörden zu einer Abwägung zwischen der Freigabe alter Baurechte und der infrastrukturellen Belastbarkeit der betroffenen Regionen.