Der inzwischen völlig von der Bildfläche verschwundene deutsche Ticketverkäufer „Green Airlines GmbH“ wird wohl das seinerzeits angekündigte Comeback mit eigenem AOC nie erreichen, denn gleich zweimal wurden Konkursanträge, die von Gläubigern eingebracht wurden, mangels Masse abgewiesen. Es war nicht mal genug Geld vorhanden, um zumindest die Anfangskosten eines Insolvenzverfahrens abdecken zu können. Das Gericht musste gar einen so genannten Verfahrenspfleger einsetzen, da sich niemand von den einst handelnden Personen zuständig fühlte. Pikantes Detail: Green Airlines GmbH kassierte während der Corona-Pandemie, genauer gesagt im Jahr 2021, staatliche Beihilfen in der Höhe von 1,8 Millionen Euro, die über die L-Bank ausbezahlt wurden.
Green Airlines war ein typisches „virtuelles Startup“, das meinte, dass man Flugzeuge chartern kann und mit dem Vertrieb der Flugtickets auf eigene Rechnung viel Geld verdienen kann. Man hat sich selbst als „Airline“ bezeichnet obwohl man überhaupt keine war. Wenn es aber darum ging, dass Entschädigungen und/oder Erstattungen an Fluggäste zu leisten waren, beauftragte man einen Rechtsanwalt, der unter Verweis auf ein betagtes Gerichtsurteil aus der Anfangszeit von Sundair, jegliche Zahlungen verweigern sollte, denn man ist ja gar keine Fluggesellschaft und folglich würden die Passagierrechte nicht greifen. Ärgerlich für die Reisenden: In einigen Fällen wusste der Operating Carrier überhaupt nichts davon, dass unter seinen Flugnummern Tickets über die Homepage von „Green Airlines“ verkauft wurden.
Mit allerlei Behauptungen, die in verschiedenen Medienberichten widerlegt wurden, wollte man sich einen grünen Touch verpassen und stellte das Thema Greenwashing auf eine ganz neue Ebene, denn sofern sie nicht zwischenzeitlich eingegangen ist, dürfte wohl eine ultrakurze Hecke, die man an einem Airport gepflanzt hat, der Höhepunkt der „Klimaschutzmaßnahmen“ gewesen sein. Woche für Woche sorgte der selbsternannte grünste „Carrier“ der Welt für Erheiterung, denn man musste stets neue „Partner“ finden, die überhaupt noch Flugzeuge an das Unternehmen, das als offiziellen Firmensitz lediglich einen gemieteten Briefkasten hatte, vercharterten.
Besonders in den Niederlanden hat Green Airlines viel verbrannte Erde hinterlassen, denn aufgrund des Umstands, dass der Operating Carrier German Airways wegen Zahlungsanständen gekündigt hat, hatte man kein Flugzeug mehr zur Verfügung. Erstattet wurden viele Tickets bis heute nicht, weshalb einige Konsumenten mit Hilfe von Rechtsanwälten und Verbraucherschutzorganisationen vor Gericht gezogen sind. Allerdings: Die erlangten Titel waren das Papier, auf dem sie gedruckt sind, nicht wert, denn bei Green Airlines gab es nichts, absolut nichts zu holen.
1,8 Millionen Euro an „Corona-Hilfen“ kassiert
In zwei Fällen wurde gar gläubigerseitig der Konkurs beantragt. Das Amtsgericht Karlsruhe befasste sich zumindest zweimal, jedoch wurde festgestellt, dass Green Airlines GmbH so mittellos ist, dass nicht mal die Kosten für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgedeckt sind. Aus gesetzlichen Gründen wurde der Konkurs daher mangels Mase abgewiesen und das gleich zweimal im Sommer 2025. Das einstige Management fühlte sich laut dem Bericht eines Rechtsanwalts gar nicht zuständig, man wäre operativ schon lange ausgeschieden. In zumindest einem Fall ist das gleich doppelt absurd, denn laut Handelsregister wäre es gleichzeitig der Alleingesellschafter gewesen.
Was mit den 1,8 Millionen Euro vom Steuerzahler, die im Jahr 2021 über die L-Bank in die Firmenkasse geflossen sind, geschehen ist, weiß niemand. Ein Jurist äußerte gegenüber Aviation.Direct, dass seiner Meinung nach das Geschäftsmodell so aufgebaut war: Man hatte so gut wie nichts und meinte, dass man mit den Vorausbuchungen der Kunden dann die Charterflüge bezahlen könne. Die Corona-Pandemie wäre dann äußerst günstig gekommen, da man bei den staatlichen Hilfsprogrammen mutmaßlich irgendwelche Wunderberechnungen vorgelegt habe, die dazu geführt haben, dass der Steuerzahler 1,8 Millionen Euro für das fragwürdige Startup berappt hat. Und genau diese Summe soll laut dem Juristen auch so ziemlich das einzige größere „Investment“ gewesen sein, über das man verfügt hat. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass man unmittelbar nach dem Einlangen des Bescheides über das „Investment“ des Staats Charterflüge ab Groningen, Rostock und Paderborn angekündigt hat. Nach wenigen Umläufen war schon wieder Schluss, denn die Operating Carrier monierten Zahlungsanstände.
Doch man verbrannte weiter am laufenden Band Geld und somit kam es gegenüber Passagieren und den Operating Carriern sowie anderen Dienstleistern zu chronischen Zahlungsanständen. Als dann sprichwörtlich nichts mehr ging, entschied man sich offensichtlich dafür abzutauchen. Telefon- und Handynummern wurden abgestellt und E-Mail-Adressen funktionierten nicht mehr. Selbst um die Internet-Domain hat man sich nicht mehr geschert, so dass diese bei der nächsten „Verlängerung“ an jemand anderen gegangen ist. Zurückgeblieben sind lediglich verwaiste Social-Media-Accounts sowie Gläubiger, die auf ihr Geld warten, das sie angesichts des Umstands, dass der Konkurs bereits zweimal mangels Masse abgewiesen wurde, mit hoher Wahrscheinlichkeit nie bekommen werden.
Mangels Masse: Gläubiger-Insolvenzanträge gleich doppelt abgewiesen
Das zuständige Amtsgericht Karlsruhe hatte sich im August 2025 in gleich zwei Verfahren mit Insolvenzanträgen, die von Gläubigern gegen die Green Airlines GmbH eingebracht wurden, zu befassen. Anzumerken ist auch, dass das Unternehmen abweichend von der gesetzlichen Verpflichtung, die sich unter anderem aus dem GmbH-Gesetz und anderen Bestimmungen ergibt, noch nie eine Bilanz beim Registergericht hinterlegt hat. Die Verfahren waren insofern kompliziert, da es sich im wahrsten Sinne des Wortes um eine verwaiste juristische Person handelte. Niemand wollte mehr zuständig sein und erst recht nicht als Geschäftsführer vor Gericht auftreten – auch der offizielle Eigentümer nicht.
Somit musste das Amtsgericht Karlsruhe aus rechtlichen Gründen zunächst einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger (Kurator) einsetzen. Dieser fungierte dann als eine Art „Notgeschäftsführer“ und sollte die rechtlichen Interessen der juristischen Person Green Airlines GmbH vertreten. Viel gab es aber nicht zu vertreten, denn es musste sofort Masseunzulänglichkeit angezeigt werden. Mit anderen Worten: Green Airlines GmbH ist mittellos und kann nicht mal die Kosten für das Insolvenzverfahren, geschweigedenn für den Verfahrenspfleger aufbringen.
Unter den Geschäftszahlen 102 IN 117/23 und 102 IN 964/23 entschied das Amtsgericht Karlsruhe so dann am 4. August 2025, dass die Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen werden müssen. Das komme der wirtschaftlichen Liquidierung des Unternehmens gleich, so das Gericht. Im Oktober 2025 wurde dann auch formell die Liquidation der vermeintlich umweltfreundlichen „Fluggesellschaft“ im Handelsregister bekanntgemacht, wohlgemerkt nicht durch das ehemalige Management, sondern durch einen abermals eingesetzten Kurator.
Damit endet nun das Kapital der Green Airlines GmbH endgültig und den betroffenen „Passagieren“ das „Lehrgeld“, dass man sich vor der Buchung von Flugscheinen genau darüber informieren sollte bei wem man eigentlich bucht. Besonders bei windigen virtuellen Konstruktionen macht es durchaus Sinn, wenn man sich beim Inhaber des Designators der Flugnummer informiert, ob es diese Flüge überhaupt gibt und ob ein gültiger Vertrag mit dem Ticketverkäufer besteht oder nicht. Im Fall der Green Airlines GmbH hätte dies wohl den einen oder anderen Gläubiger vor Lehrgeld bewahrt.