Zu einem ungewöhnlichen Vorfall ist es am 6. November 2023 nahe dem japanischen Flughafen Tokio-Narita gekommen, denn ein Flugbegleiter von Singapore Airlines wurde unter Diebstahlsverdacht verhaftet und soll während der Verhaftung einen Polizeibeamten gebissen haben.
Laut lokalen Medienberichten soll der Verdächtigte am 6. November 2023 gegen 11 Uhr 00 beim Versuch Waren aus einem Geschäft in Narita zu stehlen erwischt worden sein. Laut Asia One soll es sich um insgesamt sechs Artikel mit einem Gesamtwert von umgerechnet etwa 60 Euro gehandelt haben. Die Polizei wurde hinzugerufen.
Während der nun folgenden Amtshandlung soll sich der Flugbegleiter uneinsichtig gezeigt haben. Laut einer Erklärung der Exekutive soll er behauptet haben, dass er gar nicht stehlen wollte, sondern geplant gehabt hätte, dass er später nochmals vorbei kommt, um zu bezahlen. Das Argument zog aber nicht und es soll erheblicher körperlicher Widerstand gefolgt sein. Die Polizisten verhafteten den Mann nun und dieser soll einen Beamten gebissen haben. Dieser Umstand wurde von der japanischen Polizei bestätigt.
Lokale Medien schreiben, dass sich der Flugbegleiter wie folgt gerechtfertigt haben soll: Er gibt an, dass ihn der Polizeibeamte am Hals gepackt hätte und weil er wollte, dass sofort losgelassen wird, habe er zugepackt. Seiner Meinung nach wäre der Biss also nur eine Art von Notwehr gewesen. Die japanische Polizei sieht das anders und mittlerweile hat der Vorfall sogar das Außenministerium von Singapur auf sich aufmerksam gemacht.
Die Fluggesellschaft Singapore Airlines, für die der verdächtige Flugbegleiter hauptberuflich tätig ist, erklärte auf Anfrage gegen über Channel News Asia: “SIA kann bestätigen, dass einer unserer Mitarbeiter in Japan verhaftet wurde. Da die Angelegenheit noch untersucht wird, können wir keine weiteren Kommentare abgeben.” Laut japanischer Polizei befindet sich der Mann momentan in Untersuchungshaft.
Das Außenministerium von Singapur, vertreten durch die in Japan ansässige Botschaft, soll sich mittlerweile eingeschalten haben. Dem Flugbegleiter soll so genannter konsularischer Beistand geleistet werden. Dazu dürfte in erster Linie zählen, dass dem Flugbegleiter eine Liste von Rechtsanwälten, an die er sich wenden kann, übergeben wurde. Die Behörde stellte ausdrücklich klar, dass man weder für eine eventuelle Strafkaution, noch für eine Geldstrafe aufkommen wird. Auch habe nicht die sofortige Freilassung gefordert oder sonstig inhaltlich interveniert. Man könne und werde sich nicht über japanische Gesetze hinwegsetzen.
Welche Konsequenzen der Vorfall für den Flugbegleiter haben wird, ist derzeit noch völlig offen. Im Falle einer Anklage dürfte die mutmaßlichen Vorwürfe des Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie der Körperverletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit schwerer liegen als der Diebstahl von vergleichsweise geringwertigen Waren.