In den Vereinigten Staaten von Amerika wurde Lufthansa aufgrund eines Vorfalls, der sich am 1. März 2023 auf Flug LH469 ereignet haben soll, von einem Passagier verklagt. Dieser behauptet, dass es während der Reise Turbulenzen gegeben haben soll und er dadurch einen Lendenwirbelbruch und einen Bandscheibenvorfall erlitten hätte.
An Bord des Airbus A330 sollen am 1. März 2023 schwere Turbulenzen aufgetreten sein. Der Kläger behauptet in seinem Schriftsatz, der bei einem Bezirksgericht im U.S.-amerikanischen Bundesstaat Texas eingebracht wurde, dass er gegen das Overhead-Bin und anschließend auf seinen Sitz zurück geschleudert worden wäre. Dadurch habe ihr die eingangs erwähnten Verletzungen erlitten.
Das Magazin „Business Insider“ berichtet unter Berufung auf die Gerichtsdokumente, dass die Anschnallzeichen zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht eingeschaltet waren und die Besatzung nicht vor bevorstehender Gefahr gewarnt haben soll. Diesbezüglich ist anzumerken, dass das Kabinenpersonal der Lufthansa stets durchsagt, dass ausdrücklich empfohlen wird auch dann, wenn die Fasten-Seatbelt-Symbole abgeschaltet sind, die Gurte angelegt zu lassen, da Turbulenzen jederzeit und unerwartet auftreten können. In der Praxis hört man kurz nach der Deaktivierung des Signals häufig das Klicken der Schnallen, denn viele Passagiere meinen sich trotz dieser Empfehlung dann sofort abhängen zu müssen.
Jedenfalls soll sich der Vorfall nach Angaben des Klägers rund eine Stunde nach dem Start ereignet haben. Ein Sprecher der Lufthansa bestätigte gegenüber Business Insider, dass es auf diesem Flug, der mit einem Airbus A330 durchgeführt wurde, tatsächlich „kurze, schwere Turbulenzen“ gegeben habe. Er verweist auch darauf, dass derartige Ereignisse jederzeit und „ohne sichtbare Wetterphänomene oder Vorwarnung auftreten können“.
Ein weiterer Vorwurf, den der Kläger macht: Der Airbus A330 wurde zum Washington-Dulles-Airport umgeleitet. Das Kabinenpersonal soll dann per Durchsage die Passagiere dazu aufgefordert haben, dass alle Fotos und Videos, die vom Vorfall eventuell gemacht wurden, gelöscht werden sollen. Der Kläger behauptet, dass die Besatzung wiederholt und eindringlich mittels Durchsage dies verlangt haben soll. Seitens Lufthansa wurde diese Behauptung, möglicherweise auch aus prozesstaktischen Gründen, nicht kommentiert.
Bislang wurde lediglich die Klage bei einem Bezirksgericht in Texas eingereicht. Eine Anhörung hat es noch nicht gegeben. Das zuständige Gericht hat bislang noch keinen Termin festgelegt. Es ist damit zu rechnen, dass zumindest die erste Anhörung in den nächsten Wochen anberaumt wird. In den USA ist es üblich, dass der zuständige Richter dann erst entscheidet, ob die Klage zugelassen und damit das Verfahren eröffnet wird oder nicht. Eine Nichtzulassung muss nicht zwangsläufig daran liegen, dass das Gericht den Anspruch für nicht gerechtfertigt hält. Oftmals geht es um die Zuständigkeit, da gelegentlich festgestellt wird, dass die Klage unter die örtliche Kompetenz eines anderen Gerichts fällt. Im konkreten Fall ist dies zumindest nicht gänzlich auszuschließen, da die Maschine auf dem Dulles Airport, der sich in einem anderen Bundesstaat befindet, gelandet ist.