Über viele Jahre hinweg stritt Lufthansa vor Gericht um Marketingzuschüsse, die in den Jahren 2002 bis 2005 rund um den Flughafen Frankfurt-Hahn an den Billigflieger Ryanair geflossen sind. Nun erlitt man eine endgültige juristische Schlappe, denn das Oberlandesgericht Koblenz hat die Berufung der größten Airline Deutschlands abgewiesen.
Lufthansa waren die Aktivitäten des Mitbewerbers Ryanair am Flughafen Hahn lange ein Dorn im Auge. Man sah im Umstand, dass dieser beispielsweise Marketingzuschüsse erhalten hat, eine Wettbewerbsverzerrung. Auf verschiedenen Wegen versuchte man dies juristisch unterbinden zu lassen, jedoch war man mit dem Vorhaben nicht erfolgreich. Beispielsweise klagte man vergeblich die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt-Hahn, legte gegen Beihilfen, die seitens der öffentlichen Hand an den Airport geflossen sind erfolglos Rechtsmittel ein und man klagte auch Ryanair, wobei man auch hier nicht erfolgreich war. Zum Beispiel stellte der EuGH fest, dass Lufthansa im Beihilfeverfahren keine Parteienstellung zukommt, da der Carrier gar nicht ab Frankfurt-Hahn fliegt.
Im konkreten Fall, der nun vom Oberlandesgericht Koblenz entschieden wurde, ging es um so genannte Marketingzuschüsse, die zwischen 2002 und 2005 seitens des Flughafens Frankfurt-Hahn an Ryanair überwiesen wurden. Lufthansa war der Ansicht, dass der Carrier auch durch besonders günstige Flughafenentgelte begünstigt worden wäre. Man brachte im Jahr 2006 eine Klage gegen die damalige „Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH“ ein.
Später klagte man vor dem Gericht der Europäischen Union gegen eine Reihe von Subventionen, die im Jahr 2014 seitens der EU-Kommission zu Gunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn bewilligt wurden. Parallel ging man juristisch auch gegen Ryanair und den Airport vor. Im Vorjahr entschied dann das Höchstgericht, dass Lufthansa keine Parteienstellung hat, weil man nicht ab Hahn fliegt. Dieses Verfahren ist insofern von Bedeutung, weil die nun abgewiesene Klage eine wiederholte Verfahrensaussetzung erfahren hat, da das Erstgericht Entscheidungen auf europäischer Ebene abwarten wollte.
In erster Instanz unterlag Lufthansa. Gegen das Urteil erhob man das Rechtsmittel der Berufung, das im April 2023 entschieden wurde. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dieses abgewiesen und keine ordentliche Revision zugelassen. Nach über 17 Jahren Rechtsstreit hat der Kranich-Konzern somit gegen den Flughafen Frankfurt-Hahn verloren.