Die Fluggesellschaft Swiss hat dem Schweizer Bund über einen Zeitraum von neun Jahren Aufwendungen für die Unterbringung von Flugsicherheitsbegleitern nicht in Rechnung gestellt.
Nach der Aufdeckung des versäumten Buchungsvorgangs im zweiten Halbjahr 2025 fordert die Lufthansa-Tochter nun eine Nachzahlung in Höhe von rund 510.000 Schweizer Franken für den Zeitraum von 2016 bis 2024 nach. Da in der Folge auch künftige Aufwendungen angepasst werden müssen, hat der Bundesrat im zweiten Nachtrag zum Budget 2026 eine Aufstockung der Kredite für hoheitliche Sicherheitsmaßnahmen um insgesamt 700.000 Franken beim Parlament beantragt.
Die betroffenen Ausgaben betreffen die Unterbringung sogenannter „Armed Aircraft Security Officers“, die auf gefährdeten Flügen zur Abwehr von Gefahren eingesetzt werden. Obwohl die Airline die Hotelrechnungen der Einsatzkräfte fortlaufend beglichen hatte, wurden diese durch Versäumnisse im internen Controlling nicht in die periodischen Abrechnungen an die Bundesbehörden übernommen. Sowohl das Bundesamt für Polizei (Fedpol) als auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) haben die nachgereichten Forderungen rechtlich und inhaltlich geprüft und als rechtmäßig sowie plausibel eingestuft.
Der Vorfall wirft kritische Fragen bezüglich der Kontrollmechanismen auf beiden Seiten auf. Dass die unterbliebenen Rechnungsstellungen über nahezu ein Jahrzehnt hinweg weder bei der Fluggesellschaft noch im Controlling der aufsichtsführenden Bundesämter bemerkt wurden, verdeutlicht erhebliche Mängel in der administrativen Überwachung. Für die öffentlichen Haushalte bedeutet das Versäumnis eine unvorhergesehene Zusatzbelastung, während die Sicherheitskredite des Bundes ab 2027 dauerhaft um jährlich 300.000 Franken angehoben werden.