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Nationalrat beschließt Fortführung der Steuerbegünstigungen für Mehrarbeit

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Der österreichische Nationalrat hat am heutigen Tag eine umfassende gesetzliche Neuregelung zur steuerlichen Behandlung von Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit verabschiedet. Für das Kalenderjahr 2026 wurde der monatliche Steuerfreibetrag für Überstundenzuschläge auf 170 Euro festgesetzt. Ein wesentlicher Teil des Beschlusses betrifft die gesetzliche Klarstellung zur Steuerfreiheit von Entgelten für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Diese Maßnahme war notwendig geworden, nachdem ein Urteil des Bundesfinanzgerichts die bisherige Praxis gekippt hatte. Durch die nun erfolgte gesetzliche Fixierung wird sichergestellt, dass Zuschläge für Arbeitsleistungen zu besonderen Zeiten weiterhin ohne steuerliche Abzüge an die Beschäftigten ausgezahlt werden können.

Zusätzliche Recherchen im Bereich des Arbeitsrechts zeigen, dass die Neuregelung auch spezifische Anpassungen bei Durchrechnungsmodellen und Pauschalvereinbarungen umfasst. In der Vergangenheit hatten höchstgerichtliche Entscheidungen die Anwendung von Steuerbegünstigungen in diesen flexiblen Arbeitszeitmodellen stark eingeschränkt. Mit dem neuen Gesetzestext wird diese Begünstigung wieder vollumfänglich ermöglicht, was insbesondere Branchen mit saisonalen Schwankungen eine höhere administrative Erleichterung verschafft. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bewertet diesen Schritt als essenziell für die Honorierung von Leistungsbereitschaft, da nun wieder eine klare Trennung zwischen Normalarbeitszeit und steuerbegünstigter Mehrarbeit besteht.

In der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wird die Entscheidung als wichtiger Impuls gegen den anhaltenden Personalmangel gewertet. Vertreter der Hotellerie und Gastronomie betonten, dass die Steuerfreiheit von Feiertagszuschlägen ein Gebot der Fairness gegenüber jenen Kräften sei, die ihren Dienst leisten, während die Mehrheit der Bevölkerung frei hat. Durch das Prinzip „Mehr Netto vom Brutto“ soll die Attraktivität von Zusatzschichten gesteigert werden. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die steuerliche Entlastung von Überstunden zudem die Lohnnebenkostenbelastung für Betriebe indirekt stabilisiert, da freiwillige Mehrarbeit für beide Seiten finanziell interessanter bleibt als die Rekrutierung von teurem Ersatzpersonal in Randzeiten.

Die gesetzliche Umsetzung beendet eine Phase der Rechtsunsicherheit, die seit dem Urteil des Finanzgerichts in vielen Personalabteilungen für Verwirrung gesorgt hatte. Die Neuregelung sieht zudem vor, dass die Freibeträge jährlich evaluiert werden können, um auf inflationsbedingte Lohnanpassungen zu reagieren. Damit wird eine langjährige Forderung der Sozialpartner erfüllt, die auf eine Entlastung des Faktors Arbeit drängten. Die Koalitionsparteien hoben im Parlament hervor, dass diese Maßnahme einen direkten Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes leiste, indem sie Anreize für Vollzeitarbeit und die Übernahme von Mehrstunden setze, ohne die Progression überproportional zu belasten.

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