Der Nationalrat hat gestern eine Änderung des KMU-Förderungsgesetzes beschlossen und somit die Grundlage für ein staatliches Übergangsmodell im Bereich der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen geschaffen.
Veranstalter von Pauschalreisen und Vermittler verbundener Reiseleistungen müssen aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie über eine Insolvenzabsicherung zum Schutz übernommener Kundengelder verfügen. Aufgrund der coronabedingt angespannten wirtschaftlichen Lage haben sich sowohl die – für das bisherige Insolvenzabsicherungsmodell bedeutende – HDI Global SE, die eine von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) initiierte einfache und kostengünstige Lösung zur Insolvenzabsicherung angeboten hat, als auch andere Versicherungsunternehmen vom Markt zurückgezogen.
„Mit der beschlossen Gesetzesänderung erhält eine Vielzahl an kleinen und mittelständischen Reiseveranstaltern und Reisebüros eine Insolvenzabsicherung und damit, die Möglichkeit auch im Jahr 2021 Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzubieten. Der Fachverband hat vehement für dieses Übergangsmodell gekämpft, da sich einerseits Versicherer vom Markt zurückgezogen haben, andererseits es für viele Betriebe derzeit schwer ist, eine Bankgarantie zur Insolvenzabsicherung zu bekommen“, so Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Auch Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie, begrüßt das Übergangsmodell zur Insolvenzabsicherung. „Hotels die Pauschalreisen, wie bspw. Ski-Packages anbieten, brauchen ebenfalls eine solche Insolvenzabsicherung. Da der Markt leider keine Angebote mehr zur Verfügung stellt, benötigen wir unbedingt ein staatliches Übergangsmodell auch für unsere Hotels“, unterstreicht sie die diesbezüglichen Bemühungen Kadankas.