Nationalrat lehnt Gutschein-Antrag der SPÖ ab

Österreichisches Parlament (Foto: Pixabay).
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Nationalrat lehnt Gutschein-Antrag der SPÖ ab

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Im österreichischen Nationalrat wurde am Montag ein für Konsumenten relevanter Antrag diskutiert. Die SPÖ forderte, dass Gutscheine, die im Zuge abgesagter Flüge oder Reisen ausgegeben werden, nach Ablauf der Gültigkeit ausbezahlt werden müssen. Weiters sah der Beschlussantrag vor, dass eine einheitliche Regelung geschaffen wird.

Erstattungen im Zusammenhang mit abgesagten Pauschalreisen und Flügen sind noch immer ein großes Ärgernis für Konsumenten. Zwar gibt es aufgrund des Pauschalreisegesetzes und der EU-VO 261/2004 eine indiskutable gesetzliche Grundlage dafür, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen müssen, jedoch nehmen es Airlines und Veranstalter damit weiterhin nicht sonderlich genau. Oftmals wird versucht einen Gutschein „anzudrehen“. Einige Anbieter haben gar ihre Servicecenter so geschult, dass diese Konsumenten gezielte Falschauskünfte erteilen, um diese zur Annahme des Vouchers bewegen zu können. Gelegentlich werden auch proaktiv Gutscheine per Mail und/oder Post zugeschickt.

Streicht eine Airline einen gebuchten Flug, so haben Passagiere zahlreiche Rechte. Diese sind in der EU-VO 261/2004 festgehalten. Unabhängig von der Ursache der Absage hat der Fluggast, sofern er nicht reisen möchte, dann in jedem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises und zwar innerhalb von sieben Tagen. Auch das Pauschalreisegesetz sieht einen solchen Anspruch vor und regelt den Ablauf genau. Das Problem ist aber, dass Airlines und Veranstalter das Gesetz missachten und versuchen über Zwangsgutscheine ihre eigene Liquidität zu schonen.

Die SPÖ beantragte im Nationalrat, dass das Abwälzen der finanziellen Probleme auf die Konsumenten durch weitere gesetzliche Regelungen eingedämmt wird. So wollten die Sozialdemokraten explizit festhalten, dass es keine Pflicht gibt Gutscheine oder Umbuchungen für abgesagte Flüge oder Reisen zu akzeptieren. Sollten sich die Konsumenten aber für Gutscheine entscheiden, dann müssten einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Gültigkeitsdauer, Übertragbarkeit und Barauszahlung nach Ablauf der Gültigkeit definiert werden.

Da im Pauschalreisegesetz und in der EU-VO 261/2004 bereits gesetzliche Grundlagen gibt, die Passagieren einen Baranspruch bringen, ist das zusätzliche Gesetz, das die SPÖ beschlossen haben wollte, eigentlich nicht notwendig. Wichtiger wäre, dass bestehende rechtliche Grundlagen durchgesetzt werden und Unternehmen, die dagegen verstoßen entsprechend geahndet werden. Im Nationalrat fand der Antrag der Sozialdemokraten jedenfalls keine Mehrheit und wurde daher abgelehnt.

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