Ein Rechtsstreit auf europäischer Ebene bedroht die Betriebserlaubnis der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair.
Die in Amsterdam ansässige European Network Airlines Association (ENAA), eine Interessenvertretung großer europäischer Netzwerkgruppen wie der Lufthansa Group und Air France-KLM, hat vor dem High Court in Irland ein Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung (Judicial Review) eingeleitet. Die Klage richtet sich gegen die irische Luftfahrtbehörde Irish Aviation Authority (IAA) und fordert die Überprüfung sowie die Aussetzung des Air Operator Certificate (AOC) von Ryanair wegen angeblicher Verstöße gegen die Eigentümer- und Kontrollbestimmungen der Europäischen Union.
Grundlage der Auseinandersetzung ist die EU-Luftverkehrsverordnung (EG) Nr. 1008/2008, wonach Fluggesellschaften mit einer europäischen Betriebsgenehmigung zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von EU-Staatsbürgern stehen und von diesen effektiv kontrolliert werden müssen. Laut ENAA geht aus dem Jahresbericht von Ryanair hervor, dass zum 31. März 2026 lediglich 30 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals von EU-Bürgern gehalten wurden. Nach vergebliche Eingaben bei der Europäischen Kommission und nationalen Aufsichtsbehörden wirft der Verband der irischen Regulierungsbehörde Untätigkeit bei der Durchsetzung der Regeln vor.
Ryanair kündigte an, sich entschieden gegen den Vorstoß der ENAA zu wehren, und bezeichnete die Klage als wettbewerbswidrigen Versuch etablierter Fluggesellschaften, den Low-Cost-Anbieter vom Markt zu drängen. Die Fluggesellschaft argumentiert, die EU-Vorgaben vollständig zu erfüllen, da Nicht-EU-Aktionären systemisch die Stimmrechte entzogen werden und die effektive Kontrolle somit uneingeschränkt bei europäischen Eignern verbleibe. Zudem verweist das Management darauf, dass die entsprechenden Eigentumsvorschriften auf EU-Ebene derzeit ohnehin vor einer Überarbeitung stehen.
Der Rechtsstreit offenbart grundlegende Konflikte im europäischen Luftfahrtmarkt zwischen etablierten Netzwerk-Carriern und Budget-Airlines über den Zugang zu Kapital und die Auslegung von Regulierungsvorschriften. Sollte das irische Gericht der Klage stattgeben oder die europäische Ebene zu einer strengeren Auslegung der Eigentumsquoten zwingen, drohen weitreichende Konsequenzen für die Struktur der Aktionärsrechte und die operative Betriebsgenehmigung des Anbieters.