Das EU-Parlament hat einen neuen Entwurf zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, der in der Reisebranche für erhebliche Unruhe sorgt. Der Europäische Reisebüro- und Veranstalterverband (Ectaa) kritisiert den Entwurf scharf und warnt vor negativen Folgen für die Branche und die Verbraucher.
Kernpunkte des Entwurfs sind die Ausweitung des Begriffs der Pauschalreise und die Deckelung von Anzahlungen. Künftig soll eine Reise bereits dann als Pauschalreise gelten, wenn zwei Leistungen innerhalb von 72 Stunden auf derselben Webseite gebucht werden. Bisher lag diese Frist bei drei Stunden. Zudem sollen Anzahlungen auf 25 Prozent des Reisepreises begrenzt werden. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn höhere Anzahlungen zur Deckung von Vorauszahlungen und zur Sicherstellung der Reiseorganisation erforderlich sind.
Ectaa sieht erhebliche Unsicherheiten
Der Ectaa bemängelt, daß diese Regelung zu großer Unsicherheit bei Anbietern und Kunden führe. Reiseunternehmen könnten erst nach Ablauf der 72 Stunden feststellen, ob es sich bei einer Buchung um eine Pauschalreise handelt oder nicht. Verbraucher wüßten zum Zeitpunkt des Kaufs nicht genau, welche Rechte und welcher Schutz ihnen zustünden. Diese Unklarheiten könnten das Geschäft in der gesamten Reisebranche beeinträchtigen und etablierte Geschäftsmodelle gefährden.
Kritik an der Deckelung von Anzahlungen
Auch die Begrenzung der Anzahlungen stößt auf Kritik. Der Ectaa argumentiert, daß die Veranstalter bereits jetzt die Gelder ihrer Kunden gegen Insolvenz absicherten. Die Deckelung der Anzahlungen würde das Insolvenzrisiko nicht verringern, sondern die Veranstalter finanziell schwächen. Die vorgesehenen Ausnahmen von der 25-Prozent-Grenze seien nicht ausreichend, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden, da sie Fixkosten wie Gehälter, Mieten und Energiekosten nicht berücksichtigten.
Der Ectaa kritisiert zudem, daß die Branche bei der Ausarbeitung des Entwurfs nicht ausreichend angehört worden sei. Die Konsultationen seien zu einer „reinen Formalität“ degradiert worden, bei den Anhörungen habe man den Vertretern der Branche kaum Zeit eingeräumt, ihre Bedenken vorzubringen.
Pauschalreise in Gefahr?
Der Verband warnt davor, daß die Pauschalreiserichtlinie in ihrer jetzigen Form den Reisemarkt nicht ausreichend abdecke. Der Anteil der Pauschalreisen an den gesamten Reiseleistungen sei in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Statt den Reiseveranstaltern zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen, sollte der Schutz für Verbraucher verbessert werden, die unabhängige Reiseleistungen buchen.
In Deutschland hat die Pauschalreise nach wie vor einen hohen Stellenwert. Knapp die Hälfte des Reisemarktes entfällt auf organisierte Reisen. Die neuen Regelungen könnten dazu führen, daß der Anteil der Pauschalreisen weiter sinkt. Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte Reisebranche, insbesondere auf Reisebüros und Reiseveranstalter.
Verbraucherschutz versus Flexibilität
Der Entwurf zur Revision der Pauschalreiserichtlinie wirft die Frage auf, wie der Verbraucherschutz gestärkt werden kann, ohne die Flexibilität der Reisebranche zu beeinträchtigen. Die Deckelung von Anzahlungen mag zwar dazu beitragen, das Risiko von Insolvenzen zu verringern, sie kann aber auch dazu führen, daß Reiseveranstalter weniger attraktive Angebote machen können. Die Ausweitung des Begriffs der Pauschalreise kann den Verbraucherschutz verbessern, sie kann aber auch zu Unsicherheiten und Mehrkosten für die Reisebranche führen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Pauschalreiserichtlinie weiterentwickelt. Der Ectaa hat angekündigt, sich weiterhin für eine ausgewogene Reform einzusetzen, die den Interessen der Branche und der Verbraucher gleichermaßen gerecht wird.
Die Pauschalreiserichtlinie regelt die Rechte und Pflichten von Reisenden und Reiseveranstaltern bei Pauschalreisen. Sie wurde 2018 überarbeitet, um den veränderten Marktbedingungen Rechnung zu tragen. Der aktuelle Entwurf des EU-Parlaments sieht weitere Änderungen vor, die in der Reisebranche auf Kritik stoßen.