Seit Beginn des Jahres 2025 müssen europäische Fluggesellschaften neue und weitreichende Vorgaben erfüllen, die sich auf den Kraftstoffverbrauch und den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) beziehen. Die EU-Verordnung 2023/2405, die eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und zur Förderung des fairen Wettbewerbs auf dem Luftfahrtmarkt vorsieht, hat nicht nur die Anforderungen an die SAF-Quoten geändert, sondern auch neue Regelungen zur maximalen Kerosinmitnahme bei Rückflügen aus Nicht-EU-Staaten eingeführt. Diese Änderungen stellen die Airlines vor neue Herausforderungen und erfordern eine sorgfältige Anpassung ihrer betrieblichen Abläufe.
Ein zentrales Element der EU-Verordnung betrifft die Kerosinmitnahme bei Rückflügen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Ab diesem Jahr dürfen Fluggesellschaften bei Abflügen in der EU maximal 10 Prozent des Kerosins aus dem Heimatland für den Rückflug mitnehmen. Diese Regelung soll das sogenannte „Fuel Tankering“ verhindern – eine Praxis, bei der Fluggesellschaften Flugzeuge in Nicht-EU-Staaten volltanken, um von günstigeren Kraftstoffpreisen zu profitieren und somit Kosten zu sparen. Laut der Verordnung muss die jährlich gelieferte Menge an Kraftstoff an einem Flughafen innerhalb der EU mindestens 90 Prozent des Jahresbedarfs des jeweiligen Luftfahrtunternehmens abdecken.
Die Verordnung zielt darauf ab, den Kraftstoffverbrauch zu optimieren und unnötige Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das sogenannte Tankering führt laut der EU zu einem höheren Treibstoffverbrauch, da Flugzeuge in der Regel mit mehr Treibstoff fliegen, als sie für die jeweilige Strecke benötigen. Dies führt nicht nur zu höheren Emissionen, sondern auch zu ineffizienteren Flügen, was den Umweltschutzbemühungen der Union entgegensteht.
Ein weiterer Grund für diese Maßnahme ist die Förderung eines faireren Wettbewerbs zwischen den Fluggesellschaften. Airlines, die in Ländern mit günstigeren Kraftstoffpreisen ansässig sind, könnten andernfalls einen unlauteren Wettbewerbsvorteil erlangen, indem sie ihren Kraftstoffbedarf zu einem niedrigeren Preis decken und auf längeren Strecken unnötig mehr Treibstoff mitführen. Der Wettbewerbsnachteil für Airlines, die in Ländern mit höheren Kraftstoffkosten operieren, würde sich dadurch verstärken.
Berichtspflichten und Nachweispflichten für Fluggesellschaften
Die Verordnung verpflichtet Fluggesellschaften und ihre Betankungsanbieter, bis spätestens 31. März 2023 detaillierte Nachweise zu erbringen. Diese Nachweise umfassen nicht nur die Menge und Herkunft des verwendeten Kerosins, sondern auch eine detaillierte Dokumentation des Kraftstoffkaufs. Fluggesellschaften müssen unter anderem den Namen des Kraftstoffanbieters, die gekaufte Menge in Tonnen, den Umwandlungsprozess sowie die Lebenszyklusemissionen der verwendeten SAF angeben. Diese Berichte müssen von unabhängigen Prüfinstanzen überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Verordnungen korrekt eingehalten werden.
Neben den Nachweisen zur Kerosinmitnahme müssen die Airlines auch den Einsatz von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) dokumentieren. Seit Jahresbeginn gilt eine Mindestquote von zwei Prozent SAF für alle Abflüge von Flughäfen in der EU. Diese Quote wird bis 2030 weiter steigen, und auch synthetische Treibstoffe, sogenannte E-Fuels, sollen künftig verpflichtend eingesetzt werden. Die genaue Menge und Herkunft der verwendeten SAF muss ebenfalls detailliert nachgewiesen werden.
Strafen bei Nichteinhaltung der SAF-Quoten
Sollten die Fluggesellschaften und Betankungsanbieter die festgelegten Quoten für SAF nicht erfüllen, drohen empfindliche Strafen. Die Verordnung sieht vor, dass in diesem Fall vor allem die Betankungsanbieter zur Rechenschaft gezogen werden, die in einigen Fällen auch die Fluggesellschaften selbst betreffen könnten. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat bereits auf diese Entwicklung hingewiesen und kritisiert die zusätzliche finanzielle Belastung, die die neuen Regelungen für die Luftfahrtbranche mit sich bringen könnten. Laut dem BDL könnte die Einhaltung der Quoten für kleinere Fluggesellschaften, die nicht über die gleichen finanziellen Mittel wie große Konzerne verfügen, zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen.
Eine weitere Forderung des BDL betrifft die Finanzierung der SAF-Quoten. Der Branchenverband schlägt vor, dass Fluggäste über eine Abgabe in ganz Europa zur Finanzierung der teureren nachhaltigen Kerosinalternativen herangezogen werden sollten. Damit solle ein Ausgleich für die höheren Kosten geschaffen werden, die den Airlines durch den verpflichtenden Einsatz von SAF entstehen. Diese Abgabe könnte dazu beitragen, die höheren Produktionskosten von SAF zu decken und gleichzeitig den fairen Wettbewerb zu sichern.
Herausforderungen für die Fluggesellschaften
Die neuen Regelungen stellen die Fluggesellschaften vor mehrere Herausforderungen. Einerseits müssen sie sich an die geänderten Vorschriften anpassen und die notwendigen Nachweise erbringen, was zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Andererseits führt die Begrenzung der Kerosinmitnahme auch zu einer Veränderung der operativen Abläufe, insbesondere auf Strecken, bei denen zuvor „Tankering“ von günstigem Kerosin ein gängiges Geschäftsmodell war. Auch die umzusetzenden SAF-Quoten könnten für kleinere Airlines zu einem finanziellen Risiko werden, wenn die Preise für nachhaltige Kraftstoffe weiterhin höher bleiben als für herkömmliches Kerosin.
Dennoch bieten die neuen Vorschriften auch Chancen für Innovationen im Bereich der Treibstofftechnologie und der Luftfahrtlogistik. Einige Airlines könnten verstärkt auf die Entwicklung eigener SAF-Produzenten oder auf Partnerschaften mit großen Kraftstoffanbietern setzen, um die Kosten für nachhaltige Treibstoffe zu senken. Auch die Entwicklung synthetischer Treibstoffe, die in der Zukunft möglicherweise kostengünstiger und leichter verfügbar sind, könnte langfristig eine Lösung für die Luftfahrtindustrie darstellen.
Die EU-Verordnung 2023/2405 stellt die Luftfahrtbranche vor neue Anforderungen, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Während die Begrenzung des Fuel Tankering und die Einführung der SAF-Quoten die Luftfahrtindustrie zu mehr Nachhaltigkeit anregen sollen, könnten die finanziellen und administrativen Belastungen für kleinere Fluggesellschaften zu einem Wettbewerbsnachteil führen.
In den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie gut die Branche in der Lage ist, sich an die neuen Anforderungen anzupassen und gleichzeitig wirtschaftlich zu operieren. Klar ist jedoch, dass die Luftfahrtindustrie vor einer entscheidenden Phase steht, in der sie sich sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich neu ausrichten muss.