Christophorus 1 (Foto: Juke Schweizer).
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Neue Finanzierung der Flugrettung in Wien und Niederösterreich

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Die Niederösterreichische Landesregierung hat einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 500.000 Euro für den gemeinsam mit der Bundeshauptstadt Wien betriebenen Flugrettungsstützpunkt in Wien-Erdberg beschlossen.

Mit dieser Mittelfreigabe sichert das Land Niederösterreich den durchgehenden Betrieb des ÖAMTC-Notarzthubschraubers Christophorus 9 für das Jahr 2027 ab. Hintergrund dieser Nachzahlung ist eine aktuelle Auswertung der Einsatzzahlen, wonach rund 80 Prozent der Ausflüge des in Wien stationierten Hubschraubers Notfallorten im östlichen und nördlichen Niederösterreich gelten. Ab dem 1. Jänner 2028 planen die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland die Einführung eines grundlegend überarbeiteten Finanzierungsmodells. Die bisherige pauschale Kostenaufteilung soll durch eine minutengenaue Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Flugleistungen ersetzt werden.

Einsatzstruktur und länderübergreifende Notfallversorgung am Stützpunkt Wien-Erdberg

Der Notarzthubschrauber Christophorus 9 ist seit vielen Jahren ein zentraler Baustein in der präklinischen Notfallversorgung der ostösterreichischen Region. Stationiert auf dem Dach des ÖAMTC-Zentrums in Wien-Erdberg, deckt der Hubschrauber durch seine geografische Lage sowohl das Wiener Stadtgebiet als auch angrenzende Regionen in Niederösterreich und dem Burgenland ab. Die Flugrettung kommt insbesondere bei zeitkritischen medizinischen Notfällen wie schweren Verkehrsunfällen, internistischen Akutereignissen oder Arbeitsunfällen zum Einsatz, bei denen der bodengebundene Rettungsdienst aufgrund von Distanzen oder Verkehrslagen längere Anfahrtszeiten benötigt.

Die jüngste Evaluierung des Einsatzgeschehens zeigte ein deutliches Ungleichgewicht zwischen dem Standort des Hubschraubers und dem tatsächlichen Ort der Notfalleinsätze. Während die Maschine administrativ und logistisch in Wien verankert ist, entfällt der überwiegende Teil der Flugstunden auf Einsätze im niederösterreichischen Umland, etwa im Weinviertel oder im Industrieviertel. Der nun beschlossene Sonderbeitrag von 500.000 Euro dient dem Ausgleich dieses Betriebsaufwands und soll die finanzielle Balance zwischen den Vertragspartnern bis zur Umsetzung einer strukturellen Neuregelung wahren.

Umstellung auf minutengenaue Kostenabrechnung ab dem Jahr 2028

Das derzeitige Finanzierungsmodell basiert im Wesentlichen auf pauschalen Förder- und Abgeltungszahlungen der beteiligten Bundesländer an den Betreiber ÖAMTC-Flugrettung. Diese Praxis führte in der Vergangenheit wiederholt zu Diskussionen über die rechnerische Verteilung der Fix- und Betriebskosten, da Schwankungen im Einsatzgeschehen nicht unmittelbar abgebildet wurden.

Mit Wirkung zum 1. Jänner 2028 ist der Abschluss einer Dreiländervereinbarung zwischen Wien, Niederösterreich und dem Burgenland vorgesehen. Kern dieser Übereinkunft ist der Übergang von der Pauschalfinanzierung zu einer leistungsgerechten Abrechnung auf Basis der effektiv geflogenen Minuten. Über ein zentrales Erfassungssystem werden die Flugzeiten ab dem Abheben bis zur Landung am Einsatzort und am Zielkrankenhaus exakt dokumentiert und demjenigen Bundesland zugerechnet, auf dessen Hoheitsgebiet der Notfall aufgetreten ist. Durch diese Systemumstellung soll erreicht werden, dass die budgetäre Belastung der einzelnen Länderbudgets korrespondierend mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Flugrettungskapazitäten steigt oder fällt.

Infrastrukturmaßnahmen und Notarztressourcen im ostösterreichischen Raum

Die Anpassung der Finanzierungsstruktur steht im Zusammenhang mit laufenden Modernisierungsmaßnahmen im gesamten ostösterreichischen Flugrettungsnetz. Das Land Niederösterreich investiert kontinuierlich in die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Stützpunktinfrastruktur, um Hilfsfristen auch in peripheren Landesteilen einzuhalten. Dazu gehören die technische Aufrüstung der Fluggeräte für Nachteinsätze mittels Nachtsichtbrillen (NVG) sowie die infrastrukturelle Anpassung der Landeplätze an Kliniken.

Parallel dazu erfordert der Betrieb von Notarzthubschraubern eine enge Abstimmung mit den Landeskliniken und den Berufsrettungsdiensten. Die Personalstellung für die medizinische Besatzung – bestehend aus erfahrenen Fachärzten für Anästhesie und Intensivmedizin sowie Flugrettern – wird über Kooperationen mit den jeweiligen Landesklinikholdings und Rettungsorganisationen sichergestellt. Die flugminutengenaue Abrechnung ab 2028 soll auch für diese sekundären Vorhaltekosten eine klarere Zuordnung der Finanzströme ermöglichen.

Regionale Verteilungswirkungen und verkehrspolitische Aspekte

Die Entscheidung der Landesräte Eva Prischl und Anton Kasser unterstreicht die Notwendigkeit flexibler Verwaltungsabkommen in dicht verflochtenen Metropolregionen. Während urbane Zentren wie Wien über ein dichtes Netz an Notarztwagen und Rettungstransportfahrzeugen verfügen, schließt die Flugrettung in flächenmäßig großen Bundesländern wie Niederösterreich kritische Lücken in der Versorgungskette.

Die künftige Einbindung des Burgenlandes in die gemeinsame Abrechnungsvereinbarung trägt dem Umstand Rechnung, dass grenznahe Einsätze im Nordburgenland ebenfalls regelmäßig durch Maschinen aus Wien-Erdberg oder Niederösterreich abgedeckt werden. Durch das neue Abrechnungssystem entfallen langwierige Nachverhandlungen über Pauschalsummen. Stattdessen entsteht ein transparenter Abrechnungsmodus, der sich an den realen Einsatzdaten der Flugleitzentralen orientiert und damit die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Notfallmedizin auf ein dauerhaftes Fundament stellt.

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