Die österreichische Bundesregierung hat eine Einigung über die steuerliche Behandlung von Überstundenzuschlägen sowie der Arbeit an Sonn- und Feiertagen erzielt. Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, begrüßte diesen Schritt als notwendiges Signal zur Belohnung von Arbeitsbereitschaft. Hintergrund der Neuregelung war unter anderem ein Urteil des Bundesfinanzgerichts, welches die bisherige Steuerbefreiung für Feiertagsarbeit vorübergehend außer Kraft gesetzt hatte. Durch die nun getroffene Klarstellung wird sichergestellt, dass das entsprechende Entgelt wieder steuerfrei bleibt, was insbesondere in der Dienstleistungsbranche für Entlastung sorgt.
Für das Kalenderjahr 2026 sieht die Vereinbarung einen monatlichen Freibetrag von 170 Euro vor, der für bis zu 15 Überstunden gilt. Die Regelung soll im Jänner 2026 rückwirkend mit Beginn des Jahres gesetzlich verankert werden. Die Tourismusvertreter betonen, dass das Prinzip „Mehr Netto vom Brutto“ entscheidend für die Attraktivität der Branche sei. Neben der finanziellen Aufwertung für die Angestellten bietet die Maßnahme den Betrieben eine erhöhte Planungssicherheit bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle, die für den Hotel- und Gastgewerbesektor essenziell sind.
Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie, bezeichnete die dauerhafte Befreiung der Feiertagsarbeit von der Lohnsteuer als einen Akt der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten. Dennoch gibt es weiterführende Forderungen seitens der Wirtschaft: Kraus-Winkler wies darauf hin, dass auch bei Durchrechnungsmodellen und Pauschalen Nachbesserungen nötig seien, da diese durch die aktuelle Rechtsprechung eingeschränkt wurden. Die parlamentarische Umsetzung erfolgt über einen Initiativantrag in einer Sondersitzung, um den wirtschaftlichen Aufschwung und die Kaufkraft der Arbeitnehmer durch gezielte steuerpolitische Anreize zu stützen.