Nichts mit “bis 10. Jänner 2021” – Einreiseverordnung soll nochmals verschärft werden

Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).
Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).

Nichts mit “bis 10. Jänner 2021” – Einreiseverordnung soll nochmals verschärft werden

Einreiseformulare müssen in vielen Ländern ausgefüllt werden (Foto: Robert Spohr).
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Kann man den Informationen, die Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) während ihrer regelmäßigen, gemeinsamen Pressekonferenzen verlautbaren, überhaupt noch ansatzweise vertrauen? Alle vier haben betont, dass die „Weihnachtseinreise-Verordnung“ bis inklusive 10. Jänner 2021 gelten solle. Als die Verordnung dann wenige Tage vor dem Inkrafttreten vorgelegen ist, staunten viele nicht schlecht: Vom 10. Jänner 2021 war nichts zu lesen.

Vielmehr ist in dem Text, der von Rudolf Anschober unterzeichnet ist, der 31. März 2021 als Ablaufdatum zu lesen. Selbiges Datum findet sich auch in den Informationen, die das Gesundheitsministerium an Airlines und Bodenabfertiger übermittelt hat. Im NOTAM, das für die Luftfahrt verbindlich ist, wird der 15. März 2021 als „Verfallsdatum“ genannt. Also kursieren drei unterschiedliche Termine wie lange die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ gelten soll.

Da ist es dann nur noch das Tüpfelchen auf dem „i“, dass das Anschober-Ministerium, das Anfragen ansonsten fast in Lichtgeschwindigkeit beantwortet, auf Fragen überhaupt nicht reagiert hat. Gefragt wurde das Gesundheitsministerium unter anderem, ob die Verordnung – wie von Bundeskanzler, Innenminister, Vizekanzler und Gesundheitsminister angekündigt – bis 10. Jänner 2021 gelten wird und was eigentlich danach kommt. Antworten gab es allerdings keine.

Das dürfte auch seinen sehr guten Grund haben, denn mittlerweile will Österreichs Regierung nichts mehr von einer „Weihnachtsverordnung“ wissen, sondern will die massiv umstrittene Verordnung nochmals verschärfen. Das bedeutet konkret: Kommende Woche soll ein neuer Text herausgegeben werden und Reisende müssen sich abermals auf zusätzliche Schikanen einstellen. Laut Innenminister Karl Nehammer würde man mit dem Antritt einer Reise ohnehin eine Verwaltungsstrafe kassieren, denn dies wäre nicht durch die „Ausnahmen“ der Ausgangsbeschränkungen abgedeckt. Wozu braucht es dann überhaupt Verschärfungen, denn dieser Logik nach dürfte praktisch ohnehin niemand einreisen?

Dem aktuellen Informationsstand nach soll kommende Woche die Anlage A der Covid-Einreiseverordnung aktualisiert werden. Das bedeutet, dass die Liste der „quarantänefreien Staaten“ überarbeitet wird. Welche Länder draufkommen oder entfernt werden, ist momentan nicht bekannt. Für alle anderen Staaten will man die Zwangsquarantäne – sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt – beibehalten. Das „Freitesten“ soll weiterhin frühestens nach fünf Tagen möglich sein und zwar auf eigene Kosten. Immerhin: Auch die wesentlich billigeren Antigentests sind anerkannt.

Perfiderweise nennt Österreich das „Einreiseformular“ schlichtweg „Quarantäneverpflichtung“. Mit der Unterschrift verpflichtet man sich in freiwillige Absonderung, so dass ein behördlicher Bescheid gar nicht notwendig ist. Aus Kreisen des Gesundheitsministeriums ist zu hören, dass man Idee, die Bundeskanzler Sebastian Kurz im Sommer in einem Nebensatz verlautbarte, wieder aufgreifen wird: Die Einreise nach Österreich muss künftig online angemeldet werden. Damit will man die Zettelwirtschaft beenden und gleichzeitig zumindest offiziell das Contact-Tracing erleichtern. Wer auf die Daten Zugriff haben wird, ist momentan noch völlig unklar.

Absurd: Österreich lässt derzeit von Personen aus „Risikogebieten“, also fast alle Staaten, keine Passenger Locator Forms ausfüllen. Das wurde mit der „Weihnachtsverordnung“ abgeschafft. Unter dem Deckmantel des „Contact-Tracings“ plant man nach dem Vorbild von Deutschland eine „elektronische Einreiseanmeldung“. Griechenland war der erste EU-Staat, der elektronische PLFs eingeführt hatte. Es handelt sich aber auch um PLFs. Warum Österreich derzeit keine Passenger Locator Forms ausfüllen lässt, sondern lieber „Quarantäneverpflichtungen“, wollte seitens des Ministeriums auch niemand beantworten. Ein Termin für die Inbetriebnahme der elektronischen „Einreiseregistrierungen“ steht noch nicht fest.

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