Ein niederländisches Gericht hat den Regierungsplänen, dass die Anzahl der Starts und Landungen in Amsterdam-Schiphol ab November 2023 auf 460.000 Flugbewegungen pro Jahr reduziert werden soll, einen Riegel vorgeschoben. Geklagt hatten unter anderem die IATA und KLM.
Unter den Deckmänteln „Lärm- und Umweltschutz“ wollte die Regierung der Niederlande mit der Beschränkung der Flugbewegungen erreichen, dass ab dem Flughafen Amsterdam-Schiphol weniger geflogen wird. Ein Gericht schob dem Vorhaben – zumindest vorläufig – einen Riegel vor. Bereits unmittelbar nach der Verkündung der Pläne erklärte der Weltluftfahrtverband IATA, dass die Pläne nicht mit der EU-Verordnung 598/2014 sowie dem Anhang 16 des Abkommens von Chicago der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Einklang zu bringen sind.
Ein Gericht entschied nun, dass die Beschränkung der Flugbewegungen in Amsterdam-Schiphol rechtswidrig ist und hob die entsprechende Verordnung auf. Allerdings kann die Regierung gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen, so dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. KLM ist jedenfalls von dieser Entscheidung erfreut, denn Anfang Mai dieses Jahres wird man die Kapazität für den Winterflugplan 2023/24 finalisieren. Das Urteil, das in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach niederländischem Recht ergangen ist, gibt nun eine gewisse Planungssicherheit.
IATA-Chef Willie Walsh kommentierte die Entscheidung des Gerichts wie folgt: „Der Richter hat verstanden, dass die niederländische Regierung gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat, indem sie Verfahren abgekürzt hat, die eine Überprüfung ihres Wunsches, die Anzahl der Flüge in Schiphol zu reduzieren, ermöglicht hätten. Diese Entscheidung gibt den Fluggesellschaften, die den Flughafen Schiphol nutzen, für dieses Jahr die nötige Stabilität und erhält die von den Fluggästen geschätzte Auswahl und Konnektivität aufrecht“.