Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt erweiterte Betriebszeiten am Flughafen Dortmund

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Erweiterung der Betriebszeiten am Dortmund Airport bestätigt, die von der Bezirksregierung Münster im Juni 2023 genehmigt worden war.

Diese Entscheidung ermöglicht dem Flughafen weiterhin, die abendlichen Randstunden für den Flugverkehr zu nutzen. Eine Klage von drei Privatpersonen gegen diese Genehmigung wurde abgewiesen. Damit bleiben die aktuellen Betriebszeiten bestehen: Planmäßige Starts sind von 06:00 bis 22:00 Uhr und Landungen bis 23:00 Uhr erlaubt, verspätete Flüge können bis 23:30 Uhr stattfinden. Pro Monat sind 16 verspätete Flugbewegungen zugelassen.

Der Geschäftsführer des Flughafens, Ludger van Bebber, begrüßte das Urteil und betonte, dass die verlängerten Betriebszeiten die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens verbessern und mehr Flexibilität bieten. Das OVG hatte bereits 2021 den Bedarf für die zusätzlichen Bewegungen in den Tagesrandstunden zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens anerkannt, jedoch Mängel im Lärmschutz festgestellt. Diese wurden in der zweiten Ergänzungsgenehmigung behoben. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OVG nicht zugelassen. Die Kläger können jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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Airbus A320 (Foto: Flughafen Dortmund).
Airbus A320 (Foto: Flughafen Dortmund).
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