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ÖAMTC gibt Rat bei Mietwagenunfällen im Urlaub

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Mit Beginn der sommerlichen Reisesaison verzeichnet die Rechtsberatung des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Clubs (ÖAMTC) eine Zunahme von Anfragen zu Unfällen mit Mietautos. Um Reisende vor hohen Kosten und unnötigem Ärger zu schützen, gibt der ÖAMTC wichtige Hinweise zur Vorbereitung und zum Vorgehen im Schadensfall. Nikolaus Authried, Jurist aus der ÖAMTC-Rechtsberatung, betont die Wichtigkeit, die notwendigen Maßnahmen zu kennen und eine passende Versicherungsvariante zu wählen, da mangelnde Absicherung im Ernstfall horrende Kosten verursachen kann.

Nach einem Unfall mit einem Mietwagen ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren. Das Anlegen der Warnweste, die Absicherung der Unfallstelle und das Leisten Erster Hilfe bei schwereren Unfällen sind grundlegende Schritte. Auch bei bloßen Blechschäden sei es zumeist notwendig, umgehend die Autovermietung und die Polizei zu informieren, da andernfalls der Versicherungsschutz erlöschen könnte, warnt der ÖAMTC. Je nach Land und Mietwagenfirma oder Versicherung kann ein Polizeibericht bereits bei Sachschäden gefordert werden. Besonders wichtig ist es, Unfallorte und Schäden umfassend mit Fotos zu dokumentieren. Bei Rückgabe des Mietwagens muß der Vermieter einen Schadensbericht ausstellen, unterschreiben und dem Mieter eine Kopie übergeben. Keinesfalls sollten Dokumente unterschrieben werden, deren Inhalt unverständlich ist, oder falsche Angaben gemacht werden.

Ein praktischer Fall aus Italien, bei dem ein ÖAMTC-Mitglied in einen Mietwagenunfall verwickelt wurde, verdeutlicht die Relevanz der juristischen Nothilfe des Clubs. Das Mitglied erhielt telefonisch sofortige Unterstützung und wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen, wie die Benachrichtigung der Autovermietung und gegebenenfalls der Polizei sowie die Dokumentation der Schäden mittels Fotos. Im Falle eines unverschuldeten Unfalles übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den entstandenen Schaden am Mietauto. Der ÖAMTC rät dringend davon ab, den beschädigten Mietwagen in Eigenregie abschleppen oder reparieren zu lassen. Bei Verletzungen von Fahrern oder Mitfahrern besteht ebenfalls Anspruch gegen die Versicherung des Unfallgegners.

Anders verhält es sich, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma deckt zwar Sachschäden an Fremdfahrzeugen, Insassen und der umliegenden Infrastruktur, nicht jedoch die Reparaturkosten am eigenen Mietwagen. Hierfür ist eine Vollkasko-Versicherung erforderlich. Authried empfiehlt daher, bei der Mietwagenbuchung immer eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen, idealerweise ohne Selbstbehalt (0 Euro), da das Aufkommen für den kompletten Schaden im Falle eines Unfalles sehr teuer werden kann. Für ÖAMTC-Mitglieder steht die Rechtsberatung des Clubs kostenlos zur Verfügung, und im Notfall sind die Juristen auch rund um die Uhr über den Schutzbrief-Notruf erreichbar. Die ÖAMTC „Meine Reise“ App sowie Broschüren an den Stützpunkten bieten zudem weitere nützliche Informationen und Vorlagen wie den Europäischen Unfallbericht.

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