ÖAMTC über rücksichtsvolle Drohnenflüge in Schutzgebieten

ÖAMTC (Foto: Robert Spohr).
ÖAMTC (Foto: Robert Spohr).

ÖAMTC über rücksichtsvolle Drohnenflüge in Schutzgebieten

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Es ist unbestritten, dass mit Drohnen großartige Film- und Fotoaufnahmen gelingen. “Insbesondere unberührte Landschaften locken mit der Gelegenheit für einzigartige Aufnahmen”, weiß Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC.

“Doch Vorsicht, oft handelt es sich dabei um Schutzgebiete, über denen man – wenn überhaupt – sehr behutsam fliegen sollte.” Der Grund dafür liegt auf der Hand: Drohnenstören Wildtiere und Vögel bei der Brut oder Aufzucht ihrer Jungen, da sie als Bedrohung angesehen werden. “Greifvögel können sich beispielsweise durch Drohnen derart irritiert fühlen, dass sie kleinere Modelle im Extremfall sogar angreifen”; warnt Hetzendorfer. Aber auch Erholungssuchende können die Fluggeräte schnell als störend empfinden.

Zwar gibt es aus luftfahrtrechtlicher Sicht kaum Einschränkungen, was das Fliegen über Schutzgebieten betrifft – sehr wohl aber in den Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer. “Naturschutz ist in Österreich Ländersache und wird in unterschiedlichen Naturschutz- oder Nationalparkgesetzen geregelt”, erklärt der ÖAMTC-Drohnenexperte. “Für Drohnenpiloten gilt, dass jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben verboten ist und geahndet werden kann.” Ergänzend weisen oft Schilder auf ein etwaiges Drohnenflugverbot hin.

Natürlich ist es möglich, legal über einem Schutzgebiet zu fliegen. Dafür braucht es vor allem Rücksicht und Information. “Ein wesentliches Tool dafür ist die Drohnen-Info-App des ÖAMTC”, empfiehlt Hetzendorfer. “Sie zeigt seit neuestem auch, ob das Gebiet, das beflogen werden soll, Schutzgebiet ist und welche besonderen Einschränkungen dort gelten.” Des Weiteren findet man in der App auch Kontaktmöglichkeiten für etwaige Genehmigungen, denn es empfiehlt sich, jedenfalls die Verantwortlichen des betroffenen Schutzgebietes über geplante Drohnenflüge zu informieren. “Rücksichtsvolles Fliegen gegenüber Mensch und Tier sollte aber auch außerhalb von Schutzgebieten selbstverständlich sein”, hält Hetzendorfer fest. “Weder Wild- noch Weidetiere dürfen direkt angeflogen oder gar verfolgt werden. Daher immer auf einen ausreichenden Mindestabstand von 50 bis 70 Metern achten.”

Viele wichtige Informationen sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App für Android und iOS.

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