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ÖAMTC warnt vor gefährlichen Kindersitzen

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Derzeit testen der Mobilitätsclub und seine Partnerorganisationen die aktuellen Kindersitze. Dabei wurden bei einem Modell, dem Peg Perego Viaggio Twist mit Isofix-Basis, gravierende Sicherheitsmängel festgestellt.

ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl fasst zusammen: „Beim Frontalcrash-Versuch mit dem gegen die Fahrtrichtung montierten Sitz brach der Stützfuß am Gelenk von der Isofix-Basis ab. Danach löste sich die Sitzschale von der Basis und schleuderte mitsamt dem 15-kg-Dummy nach vorne, was bei einem realen Unfall zu schweren Verletzungen führen könnte.“ Ähnlich beim in Fahrtrichtung eingebauten Sitz: Auch hier brach beim Frontalcrash der Stützfuß. Die freiwerdenden Kräfte rissen das Kunststoff-Gehäuse der Basis auseinander und ließen den Dummy weit nach oben und vorne schleudern.

Der Hersteller wurde von den Testpartnern über den Sachverhalt informiert und gefragt, welche Maßnahmen ergriffen werden, um das Problem zu lösen. Laut Peg Perego hat der Viaggio Twist im Oktober 2023 seine Zulassung erhalten und wurde seitdem nur in kleinen Stückzahlen verkauft. Aufgrund des Versagens beim Verbraucherschutztest hat Peg Perego den Vertrieb des Viaggio Twist vorübergehend eingestellt. Konsumenten, die den Peg Perego Viaggio Twist + Base Twist (oder nur die Base Twist) bereits gekauft haben, sollen sich an die Verkaufsstelle oder den Servicekontakt des Herstellers wenden.

Unsicheres Produkt im Verkauf – warum ist das möglich?

Die im Rahmen der Verbraucherschutztests vom ÖAMTC und seinen Partnerorganisationen durchgeführten Frontalaufprallversuche sind von der Unfallschwere an die Euro NCAP-Crashtests angelehnt. Auf die Produkte wirken dabei deutlich höhere Kräfte als bei den gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsversuchen für Kindersitze. Die Untersuchungen der vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass viele Produkte auch bei den höheren Anforderungen des Verbraucherschutztests einen guten Schutz bieten. Daher ist vom Kauf des Peg Perego Viaggio Twist + Base Twist abzuraten, obwohl er über eine Zulassung verfügt. Ein Anspruch auf Rückgabe bzw. Umtausch bereits gekaufter Produkte lässt sich anhand des schlechten Abschneidens bei Verbraucherschutztests allerdings nicht ableiten. Diesen hätten Konsumenten nur, wenn gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt würden.

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