Im Jahr 2022 konnte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in ihren Schlichtungsverfahren insgesamt 1.603.428 Euro an Entschädigungen und Erstattungen für Reisende erwirken. Der größte Anteil entfällt mit 1,5 Millionen Euro auf den Flugsektor, gefolgt vom Bahnbereich mit 114.600 Euro und vom Busbereich mit 3.300 Euro. Im Schnitt bedeutet dies für die Fahr- und Fluggäste eine Leistung von 448 Euro pro abgeschlossenem APF-Verfahren.
„Angesichts des gestiegenen Reiseaufkommens im Jahr 2022 war leider auch mit einem Anstieg an Unregelmäßigkeiten zu rechnen“, zieht Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der APF, Bilanz. „Ein Großteil des erwirtschafteten Betrags für Reisende kommt aus Verfahren zu kurzfristigen Flugausfällen. Im Bahnbereich hatten wir noch nie so viele Anfragen und Schlichtungsverfahren wie im letzten Jahr. Es freut mich besonders, dass wir die überwiegende Mehrheit dieser Verfahren unbürokratisch, außergerichtlich, schnell und absolut kostenlos für Passagiere lösen konnten. Die gestiegenen Antragszahlen zeigen deutlich den Stellenwert der APF in der österreichischen Schlichtungslandschaft.“
„Die Reiselust war 2022 groß und insbesondere einige Fluglinien und Flughäfen waren gefordert – und mitunter überfordert –, die Reisenden an ihr Ziel zu bringen. Fliegen wurde insgesamt wieder (zeit-)aufwendiger. Aber auch im Bahnbereich überstieg die Nachfrage an einigen besonders starken Reisetagen fallweise die Kapazität der angebotenen Züge. All dies bescherte der Apf vermehrten Zulauf. Es ist erfreulich zu sehen, dass die Erfolgsquote erneut hoch war und die Expertinnen und Experten der Apf im weitaus größten Teil der Schlichtungsfälle eine Einigung zwischen den Parteien herbeiführen konnten“, so Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Überwiegende Mehrheit betraf die Luftfahrt
Die meisten Verfahren wurden im Flugbereich 2022 aufgrund von Annullierungen geführt. Fast zwei Drittel der Fälle, die bei der APF eingebracht wurden, galten diesem Thema. Im Vergleich zu den Vorjahren „feiern“ auch Verspätungen wieder ein Comeback. Aufgrund von Überlastungen, die speziell in den Sommermonaten auftraten, verspäteten sich zahlreiche Verbindungen. Dementsprechend stieg auch die Anzahl an Verfahren bei der apf in diesem bereich im Vergleich zum Vorjahr von 17 auf 29 Prozent.
Der Großteil der Erwirtschaftung an Passagiere entfiel im Flugbereich auf Entschädigungen (74 Prozent) und die Erstattung von Ticketkosten (20 Prozent). In 84 Prozent der Verfahren im Flugbereich konnte die APF erfolgreich zwischen den Airlines und den Passagieren vermitteln. Lediglich drei Prozent der Verfahren im Flugbereich mussten mangels Einigung geschlossen werden. Die restlichen Verfahren wurden etwa aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ eingestellt.
Im letzten Jahr wurden mit 1.120 im Bahnbereich so viele Anfragen an die APF gestellt, wie noch nie zuvor. Von den 888 im Jahr 2022 abgeschlossenen Verfahren im Bahnbereich endeten 98% mit einer Einigung zwischen der antragstellenden Person und dem Verkehrsunternehmen. Dies stellt eine enorm hohe Erfolgsquote dar und unterstreicht die Kompetenz und die Lösungsorientierung unseres Teams im Bereich Fahrgastrechte.
Die meisten Verfahren wurden im Bahnbereich 2022 zum Thema „Ticketerstattung“ geführt. Insbesondere der Erstattungsausschluss bei PDF-Bezug von ÖBB-Sparschiene-Tickets war in diesem Segment von Relevanz. Zudem wurden vermehrt Fälle von sog. Downgrades, meist in Zusammenhang mit entfallenen (Nacht-)Zügen, registriert.
Die überwiegende Mehrheit der Verfahren bezog sich mit 95 Prozent auf die ÖBB-Personenverkehr, gefolgt von der Westbahn mit ca. zwei Prozent. Von den erzielten 114.600 Euro an monetären Entschädigungen im Bahnbereich betrafen rund 54 Prozent Erstattungen bzw. Refundierungen.