In österreichischen Verkehrsflugzeugen besteht ab 25. Feber 2021 die Verpflichtung zum Tagen einer FFP2-Maske. Erzwingen kann dies die Regierung allerdings nur bei jenen Airlines, die über AOC und Betriebsgenehmigung, die in Österreich ausgestellt wurden sowie im Inlandsverkehr.
Bei ausländischen Fluggesellschaften, die im internationalen Flugverkehr tätig sind, ist die Bundesregierung auf den Goodwill der Carrier angewiesen. Aufgrund internationaler Abkommen unterliegen diese nahezu ausschließlich dem Recht ihrer Heimatstaaten. So könnte es dazu kommen, dass Austrian Airlines, Eurowings Europe, Easyjet Europe und Peoples das Tragen von FFP2-Masken verlangen und durchsetzen müssen, jedoch beispielsweise Ryanair, Lauda Europe, Wizzair, Qatar Airways, Lufthansa oder Emirates weiterhin ihre Passagiere mit den einfachen MNS-Masken fliegen lassen können.
Zwar will die Bundesregierung, dass ab 25. Feber 2021 in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, Tanken oder in der Apotheke FFP2-Masken getragen werden müssen, jedoch ist dies im internationalen Flugverkehr bei ausländischen Fluggesellschaften nicht mittels Verordnung umsetzbar.
Momentan evaluieren die Fluggesellschaften mit österreichischen Zulassungen die Lage und wollen in den nächsten Tagen die weitere Vorgehensweise gegenüber den Passagieren kommunizieren. Zunächst wird die schriftliche Verordnung abgewartet, da die Aussagen, die seitens österreichischer Regierungsmitglieder während ihrer Pressekonferenzen getätigt werden, wiederholt vom tatsächlichen Text abgewichen sind.