Januar 18, 2021

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Januar 18, 2021

Deutschland: Viele Passagiere ohne Einreiseanmeldung oder mit Fake-Daten

Die Bundesrepublik Deutschland scheint ein Problem mit den elektronischen Einreiseanmeldungen zu haben, denn laut Bundespolizeipräsidium sollen etwa 13 Prozent der Reisenden im Flugverkehr diese fehlerhaft oder gar nicht ausfüllen. Dies bestätigte die Exekutive gegenüber der DPA. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch deutlich höher liegen, denn systematische Kontrollen finden bei Ankünften aus der Schengen-Region nicht statt. Lediglich stichprobenartig führen die Beamten der Bundespolizei Überprüfungen statt. Im Zeitraum von 8. November 2020 bis inklusive 10. Jänner 2021 gab es 185.800 elektronische Einreiseanmeldungen. Bei 24.540 Stück wurden laut DPA Mängel festgestellt oder aber war diese überhaupt nicht vorhanden. Deutschland verlangt, dass bei einem Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet diese Anmeldung online ausgefüllt werden muss. In Ausnahmefällen kann eine so genannte Ersatzmitteilung auf Papier befüllt werden. Damit nehmen es aber offensichtlich viele Reisende nicht sonderlich genau. Die vormaligen „Aussteigekarten“ machten es den Behörden auch nicht gerade einfacher, denn oftmals wurden diese mit Fakedaten befüllt. Allerdings mangelt es in Deutschland an systematischen Kontrollen.

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Deutschland: Viele Thomas-Cook-Geschädigte haben Staatshaftung gar nicht abgerufen

Die Bundesrepublik Deutschland bezahlte innerhalb eines Jahres rund 70 Millionen Euro an etwa 50.000 ehemalige Thomas-Cook-Kunden, die aus der Insolvenzabsicherung nichts oder nur einen Teil erhalten haben, aus. Dies geht aus einer Anfragebeantwortung der Regierung im Bundestag hervor. Bemerkenswert ist allerdings, dass offensichtlich nur 60 Prozent der Anspruchsberechtigten überhaupt einen Antrag eingereicht haben. Die Bundesrepublik Deutschland hat hierfür 225 Millionen Euro budgetiert gehabt. Abgerufen wurde jedoch nur ein Bruchteil. Hintergrund ist, dass Deutschland das Gesetz über die Absicherung von Pauschalreisen entgegen der EU-Richtlinie schlampig umgesetzt hat. Die Haftung des Versicherers wurde mit 100 Millionen Euro beschränkt, da man nicht damit gerechnet hat, dass ein Brachenschwergewicht wie Thomas Cook kollabieren könnte. Wegen der mangelhaften Umsetzung wäre die Bundesrepublik Deutschland in Amtshaftung gekommen. Man wollte einer Schwemme von Klagen entgehen und entschied sich daher den Anspruch anzuerkennen. Abgerufen wurde das Geld nur von einem Bruchteil der Berechtigten.

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FRA: 2020 Rekordtief erreicht

So schlecht wie seit über 30 Jahren nicht mehr: Die Corona-Krise wirft den Frankfurter Flughafen um Jahrzehnte zurück.  Das Passagieraufkommen habe mit knapp 18,8 Millionen Fluggästen 73,4 Prozent niedriger gelegen als im Rekordjahr 2019, teilte der Flughafenbetreiber Fraport am Montag in Frankfurt mit. Das entspreche dem Niveau aus dem Jahr 1984. Im Dezember zählte Deutschlands größter Verkehrsflughafen rund 892.000 Passagiere und damit 81,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Deutlich besser lief es im Cargo-Geschäft. Im Dezember legte das Aufkommen an Fracht und Luftpost um 8,9 Prozent auf 182.568 Tonnen zu. Betrachtet man jedoch das gesamte Jahr, so steht unter dem Strich immer noch ein Minus von 8,5 Prozent auf gut 1,9 Millionen Tonnen. Für das neue Jahr rechnet Fraport-Chef Stefan Schulte zwar mit einer Erholung des Passagierverkehrs, vor allem in der zweiten Jahreshälfte. Insgesamt dürfte das Fluggastaufkommen nach seiner Schätzung aber nur 35 bis 45 Prozent des Rekordjahres 2019 erreichen.

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Gar nicht geflogen? Holen Sie sich Steuern und Gebühren zurück!

Immer wieder kommt es vor, dass man einen Flug nicht antreten kann oder will. Zumeist sind die Tarife nicht rückerstattbar, so dass Sie gar nichts zurückbekommen, wenn Sie stornieren oder als so genannter „No-Show“ gar nicht zum Airport erscheinen. Doch ganz leer gehen Sie nicht aus, denn Sie haben das gesetzlich verankerte Recht auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren. Warum? Ihre Airline muss diese nur dann entrichten, wenn Sie tatsächlich geflogen sind. Das wichtigste vorab: Die Rechtsgrundlage für den Erstattungsanspruch ist die EU-VO 1008/2008. Diese kann unter diesem Link im PDF-Format in deutscher Sprache heruntergeladen werden.  Was bekommt man zurück, wenn man nicht geflogen ist? In jedem Fall haben Sie den gesetzlich verankerten Anspruch auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren. Ob Sie auch Teile des Flugpreises („Netto-Airfare“) zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie einen Tarif gebucht haben, der zurückerstattet werden kann. Sie finden diese Information während der Flugbuchung auf der Homepage der Airline und danach auf Ihrer Buchungsbestätigung. Auch die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft geben Ihnen darüber Auskunft. Die Arbeiterkammer erklärt Ihre Ansprüche so: „Aufgrund einer EU-weiten Regelung (EG-VO Nr. 1008/2008) müssen neben dem eigentlichen Flugticketpreis die staatlichen Steuern, Flughafengebühren, sowie sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte, wie etwa diejenigen die mit der Sicherheit oder dem Kraftstoff in Zusammenhang stehen, gesondert ausgewiesen sein. Oft findet man diese Steuern, Gebühren und Abgaben auf der Rechnung neben dem Flugticketpreis unter der Bezeichnung „Tax“. Diese Gebühren werden zugunsten Dritter gemeinsam mit dem Ticketpreis von der Fluglinie eingehoben und bei Antritt des Fluges abgeführt. Wenn der Flug jedoch

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Koffer weg: Das steht Ihnen zu und darauf müssen Sie achten!

Der Mensch plant, das Schicksal lacht: Bei Flugreisen läuft nicht immer alles nach Plan. Kein Wunder, denn tagtäglich fliegen abertausende Menschen in alle Himmelsrichtungen. Dabei kann es auch einmal vorkommen, dass Gepäckstücke beschädigt werden oder verloren gehen. Was Sie in solch einer Situation tun können, erfahren Sie hier. Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren. Mit einem kühlen Kopf lässt sich das Problem einfacher und schneller beheben. Und es hat einen guten Grund, nicht gleich in Panik zu verfallen. Denn eine Studie zeigt: In 95 Prozent der Fälle taucht der verschollene Koffer schon nach wenigen Tagen tatsächlich wieder auf. Von alleine kommt das Gepäckstück aber nicht wieder nach Hause. Um das System direkt ins Laufen zu bringen, sollte der Vorfall unverzüglich gemeldet werden. Noch am Flughafen kann das eigens für solche Fälle vorgesehene Formular ausgefüllt und beim Gepäckschalter abgegeben werden. Die anschließende Anzeige bei der betreffenden Fluggesellschaft sollte am besten schriftlich und ebenso rasch erfolgen. Das Flugticket und jegliche Dokumente, die wichtig sein könnten, sollten aufgehoben werden – für den Fall des Falles! Ohne die rechtzeitige Anzeige gibt es auch kein Geld Warum es Sinn macht, sich mit der Meldung des Vorfalls nicht allzu lange Zeit zu lassen, wird spätestens bei den Fristen deutlich. Diese müssen nämlich eingehalten werden, damit etwaige Ansprüche auf Ersatzleistungen weiterhin bestehen bleiben. Ansonsten geht man leer aus. Während verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen ab Übergabe gemeldet werden muss, hat man bei einer Beschädigung bis zu sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Zeit. Außerdem ist es nicht selten der Fall, dass Airlines Passagieren, dessen Reisegepäck verspätet ankommt, einen sogenannten „Overnight-Kit“ aushändigen oder teilweisen Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge anbieten. Dabei sollte es wirklich nur bei diesen bleiben. Eine Rolex wird nicht erstattet. Die Haftung der Luftfahrtunternehmen regelt das Montrealer Übereinkommen Dieses wurde am

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Flug verspätet oder gestrichen: Das steht Ihnen zu und so holen Sie sich Ihr Geld!

Verspätungen und Streichungen sorgen immer wieder für Ärger, denn Geschäftsreisende verpassen möglicherweise wichtige Termine und private Trips können vermiest werden. Passagiere haben aber in den meisten Fällen das Recht auf Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung und gegebenenfalls sogar auf Geld. In diesem Leitfaden stellt Aviation.Direct die wichtigsten Passagierrechte vor und gibt Ihnen wertvolle Tipps. Das wohl allerwichtigste vorab: Die Rechtsgrundlage für die Passagierrechte nach EU-VO 261/04 können Sie unter diesem Link im PDF-Format in deutscher Sprache herunterladen. Anspruch auf Betreuungsleistungen (beispielsweise Mahlzeiten) besteht ab nachstehenden Verspätungen: Flüge bis 1.500km Entfernung: ab zwei Stunden oder mehr Flüge ab 1.500km innerhalb der EU: ab drei Stunden oder mehr Flüge zwischen 1.500km und 3.500km (nicht innerhalb der EU): ab drei Stunden oder mehr Flüge über 3.500km (nicht innerhalb der EU): ab vier Stunden oder mehr Die Fluggesellschaft hat die Betreuungsleistungen, zu denen Mahlzeiten, Getränke, Telefonate und E-Mails zählen, kostenfrei zu Verfügung zu stellen. Je nach Einzelfall und Dauer der Verspätung müssen auch eine Hotelunterkunft und ein Transfer zwischen Airport und Hotel und zurück gestellt werden. Sollte die Airline das nicht tun, so sollten unbedingt alle Belege aufgehoben werden, so dass diese nachträglich eingefordert werden können. Wichtig: Der Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht, wenn der Flug am Tag des Abflugs gestrichen wurde oder aber nach obenstehender Staffelung verspätet ist. Ausgelöst wird die Betreuungspflicht zu jenem Zeitpunkt, zu dem für die Airline die Verspätung absehbar ist. Das bedeutet, dass die Abflugsverspätung maßgeblich ist. Wann kommt man in den „Genuss“ von Ausgleichszahlungen? Ein wenig anders verhält es sich bei den Ausgleichsleistungen, denn für

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Pauschalreisen: So können Sie kostenlos stornieren!

Das junge Pauschalreisegesetz (PRG) war im Jahr 2020 so omnipräsent wie schon lange nicht mehr. Doch was ist eine Pauschalreise und was muss eintreten, dass man vom Pauschalreisevertrag – bestenfalls kostenlos – zurücktreten kann? Pauschalreisen erfreuen sich großer Beliebtheit. Denn Reiseveranstalter bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ an, wo man selber keinen Finger mehr rühren muss – einfach nur ab in den Urlaub. Das wichtigste vorab: Die österreichische Rechtsgrundlage kann unter diesem Link eingesehen werden und jene, die in Deutschland gilt, unter diesem Link. Die EU-Richtlinie findet sich hier. Der Reisende bucht also verschiedene, miteinander zusammenhängende Leistungen, wie beispielsweise die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung zum Zielort, zu einem Gesamtpreis bei nur einem Reiseveranstalter. Damit hat er auch nur einen Vertragspartner – und den Vorteil, dass Rechtsstreitigkeiten einfacher zu lösen sind, da sich das Gericht nicht mit mehreren Parteien auseinandersetzen muss. Wann und unter welchen Umständen kann man kostenfrei stornieren? Was aber, wenn der Reiseantritt nachweislich Gefahren mit sich bringt oder die Reise gar nicht durchführbar ist? Die Lösung findet man im Gesetz: Das Pauschalreisegesetz (PRG) sieht ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Reisenden vor, „wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“ (§ 10 Abs. 2). Es müssen also Gegebenheiten auftreten, die man weder kontrollieren noch verhindern hat können. Diese müssen sich auch unmittelbar auf die Pauschalreise auswirken und die gebuchten Leistungen erheblich beeinträchtigen. Regelmäßig trifft dies also bei Grenzschließungen, Flughafensperren oder – in letzter Zeit oft in

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Individualreise vs. Pauschalreise: Das sind die Unterschiede, die Sie wissen müssen!

Immer wieder tauchen in Medien zwei Begriffe auf: Pauschalreise und Individualreise. Was bedeuteten die beiden Begriffe eigentlich? Worin liegen die Unterschiede und worauf muss man achten? Genau diese Fragen beantwortet Aviation.Direct auf dieser Seite und gibt wertvolle Tipps, die Sie bei der Buchung Ihrer Reise beachten sollten. Vorab der wichtigste Tipp: Vergleichen Sie die Preise! Das Internet ist nicht immer der Ort der besten Preise. Manchmal bekommen Sie beim Reisebüro ums Eck ein Schnäppchen oder bei Direktbuchung im Hotel (zum Beispiel telefonisch) hat man ein tolles Angebot für Sie. Reisen Sie ganz individuell Individualreisen sind wie der Name schon vermuten lässt Reisen, die Sie sich selbst zusammenstellen und eigenständig buchen. Sie buchen Ihren Flug bei einer Airline, falls gewünscht Ihren Mietwagen bei einem der vielen Anbieter, Ihr Hotel direkt in der Unterkunft oder über eine Buchungsplattform und gegebenenfalls Transfers oder Eintrittskarten direkt beim Leistungsträger oder über einen Vermittler. Der Vorteil von Individualreisen ist natürlich, dass Sie selbst jedes Detail selbst aussuchen und buchen können. Sie können sich die billigsten Flugtickets ergattern und sind absolut frei in der Zusammenstellung der Bausteine Ihrer Reise. Gegenüber einer Pauschalreise können Sie viel Geld sparen, aber manchmal auch kräftig draufzahlen, denn die Veranstalter haben häufig mit Airlines und Hotels sehr gute Verträge. Es kommt auf den Einzelfall an, so dass Sie durchaus die Preise vergleichen sollten. Individualreisen haben aber auch einen entscheidenden Nachteil: Sie haben keine Insolvenzabsicherung. Gehen die gebuchte Fluggesellschaft oder das Hotel pleite, so kann es passieren, dass Ihr Geld futsch ist. Buchen Sie innerhalb von

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Mietwägen: Schützen Sie sich vor Abzocke!

Ein Mietauto am Urlaubs- oder Geschäftsreiseort ist für viele sehr wichtig und manchmal auch unerlässlich. Doch immer wieder fangen die Probleme schon bei der Abholung des Wagens an und bei der Rückgabe und sogar danach kann es Ärger geben. Aviation.Direct hat die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten, zusammengefasst. Das wichtigste vorab: Bei den meisten Anbietern müssen Sie eine Kaution mit Ihrer Kreditkarte hinterlegen. Falls Sie keine haben, erkundigen Sie sich vor der Buchung nach Alternativen. Manchmal werden auch Debit-Karten (Debit Mastercard, Visa Debit) oder sogar Bargeld akzeptiert. Worauf ist bei der Buchung zu achten? Bei der Buchung lauern schon die ersten Fallen, denn es tummeln sich im Internet viele Vermittler, die tolle Leistungen versprechen und manche suggerieren sogar, dass sie selbst Vermieter wären. In Wahrheit ist man als Vermittler tätig und die Versicherungsleistungen stammen dann nicht vom Leistungsträger selbst, sondern vom Vermittler. Das kann bei der Abholung zu Überraschungen und in manchen Ländern sogar zu Abzockversuchen führen. Wenn Sie sich für ein Angebot eines Vermittlers entscheiden sollten, fragen Sie diesen wie im Falle des Falles die Schadensregulierung abläuft. Bei einer Direktbuchung beim Vermieter haben Sie nur diesen als Ansprechpartner und eine „Zwischeninstanz“ ist ausgeschaltet. Sie können das gewünschte Versicherungspaket gleich online auswählen und vermeiden damit lästige Verkaufsversuche am Counter. Buchen Sie nach Möglichkeit immer Tarife, die Sie auch kurzfristig stornieren können und erst bei der Abholung am Schalter bezahlen müssen. Wie läuft das mit der Kaution? Beachten Sie, dass Sie im Regelfall auch dann, wenn Sie bereits an einen

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Fliegen in der Zukunft: Meinungen gehen auseinander

Momentan arbeiten die Airlines daran, das Verreisen wieder möglichst sicher zu machen. Die Ansätze gehen dabei auseinander. Während viele Fluggesellschaften auf Schnelltests setzen, überlegen andere, ob nicht die Einführung einer Impfpflicht gar die bessere Alternative darstellt.  Der Chef der australischen Fluggesellschaft Qantas, Alan Joyce, sprach in den heimischen Medien schon vor Monaten davon, nur noch geimpfte Fluggäste an Bord zu lassen. Dieser Schritt sei angesichts der drastischen Lage eine „Notwendigkeit“. Dass solche Äußerungen aus dieser Richtung kommen, überrascht nicht. Denn zwischenzeitlich wurde in Australien über eine generelle Impfpflicht debattiert – zumindest für bestimmte Personengruppen soll dies in Zukunft gelten. In Deutschland betont Gesundheitsminister Jens Spahn immer wieder: „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“  So wie in den meisten europäischen Ländern nicht. Auch die AUA-Muttergesellschaft Lufthansa würde nicht daran denken, eine Impfung vorzuschreiben, wie ein Sprecher gegenüber den Spiegel bestätigt. Stattdessen testet die Kranich-Airline sogenannte „Corona-freie“ Flüge. Freiwilligen wird dabei kurz vor Abflug ein Antigen-Testabstrich entnommen. Nur negativ Getestete dürfen in die Maschine. Das Pilotprojekt kam bis heute schon auf der Strecke München-Hamburg zum Einsatz. Auch Lufthansa-Tochter Austrian probte dies zwischen Wien und Berlin, Alitalia ähnlich zwischen Rom und Mailand. Solche Projekte sollen – neben dem Üben der Abläufe – Passagieren wie Regierungen aufzeigen, dass Fliegen theoretisch wieder sicher sein kann und dass Quarantäneregeln überdacht werden sollten. 

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